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Mord an Hans-Werner L. Chronik eines brutalen Überfalls in Krefeld

Krefeld · Am 26. Oktober wurde der 79-jährige Rentner Hans-Werner L. in seiner Wohnung an der Drießendorfer Straße in Krefeld ermordet. Fünf Tatverdächtige wurden ermittelt, ihnen wird vorsätzlicher Mord aus Habgier vorgeworfen. Die Chronik des Falls.

Die Ermittlungen zum Mord an Hans-Werner L.
8 Bilder

Die Ermittlungen zum Mord an Hans-Werner L.

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Dienstag, 25. Oktober 2016:

 Der Mord geschah in der Wohnung im zweiten Obergeschoss in diesem Haus an der Drießendorfer Straße.

Der Mord geschah in der Wohnung im zweiten Obergeschoss in diesem Haus an der Drießendorfer Straße.

Foto: L.S.

Laut Staatsanwaltschaft ist der Dienstag der Todestag von Hans-Werner L., am Morgen hatte eine Nachbarin noch bekannte Geräusche aus seiner Wohnung vernommen.

 Karin Kretzer, Polizeisprecherin, Gerhard Hoppmann, Leiter der Mordkommission, Oberstaatsanwalt Axel Stahl, Staatsanwalt Marco Cornelius (von links).

Karin Kretzer, Polizeisprecherin, Gerhard Hoppmann, Leiter der Mordkommission, Oberstaatsanwalt Axel Stahl, Staatsanwalt Marco Cornelius (von links).

Foto: Joachim Niessen

Mittwoch, 26. Oktober 2016:

 Hans-Werner L. wurde im Oktober in seiner Wohnung tot aufgefunden.

Hans-Werner L. wurde im Oktober in seiner Wohnung tot aufgefunden.

Foto: Joachim Nießen

Freunde machen sich Sorgen, weil sich Hans-Werner L. tagelang nicht gemeldet hat. Am Mittwochabend des 26. Oktobers schicken sie schließlich gegen 20 Uhr die Polizei zu seiner Wohnung in einem rotgeklinkerten dreigeschossigen Bau an der Drießendorfer Straße 67 im Nordbezirk.

 Polizisten stürmten in ein Mehrfamilienhaus an der Steinstraße und sicherte in einer Wohnung Beweismittel.

Polizisten stürmten in ein Mehrfamilienhaus an der Steinstraße und sicherte in einer Wohnung Beweismittel.

Foto: Strücken

Die Beamten lassen die Tür der Wohnung aufbrechen und finden den 79-Jährigen tot im Badezimmer. Die Obduktion ergibt als Todesursache ein gewaltsames Ersticken des Opfers. Er war an Armen und Beinen gefesselt sowie geknebelt.

 Die Angeklagten und ihre Verteidiger sowie ein Dolmetscher (Mitte) vor dem Krefelder Landgericht.

Die Angeklagten und ihre Verteidiger sowie ein Dolmetscher (Mitte) vor dem Krefelder Landgericht.

Foto: dpa, rwe

Donnerstag, 27. Oktober 2016:

Durch Freunde und Nachbarn wird bekannt, dass Hans-Werner L. eine große Liebe für antike Gegenstände hatte. Immer wieder war er auf Trödelmärkten unterwegs, kaufte Möbel, Vasen, Kannen, Pokale. Seine Schätze waren von der Straße aus einsehbar, aber ersten Einschätzungen nach kaum wertvoll. Ob etwas von den Gegenständen fehlt, ist zu diesem Zeitpunkt unbekannt. Die Polizei richtet eine Mordkommission ein.

Freitag, 28. Oktober 2016:

Auf einer Pressekonferenz nennen Polizei und Staatsanwaltschaft einen ersten Verdacht: Hans-Werner L. soll wenige Tage vor seinem Tod Kontakt zu zwei Frauen gehabt haben, die er Bekannten gegenüber als "Zigeunerweiber" bezeichnete und die ihn in seiner Wohnung besuchten.

Klar wird auch, dass L. kein Vermögen hatte. Seit drei Monaten vor seinem Tod hatte er keinen Strom mehr, da er die Rechnungen nicht begleichen konnte. Einst hatte er als Fliesenleger gearbeitet, erhielt aber nur eine kleine Rente.

Neue Details zum Tod des 79-Jährigen geben die Ermittler ebenfalls bekannt: So sei L. an Händen und Füßen mit Paketband gefesselt gewesen. Zusätzlich waren die Hand− mit den Fußfesseln verbunden. Seinen Kopf bedeckten mehrere Lagen des reißfesten Bandes, das auch Nase und Mund verklebte. "Hans-Werner L. ist elendig erstickt", sagte Gerhard Hoppmann, Leiter der Mordkommission.

Montag, 31. Oktober 2016:

Die Polizei zieht erstmals eine Bilanz zu den Hinweisen, die seit dem Leichenfund von Hans-Werner L. eingegangen sind. "Es waren gute Hinweise dabei, denen wir derzeit nachgehen", sagt eine Polizeisprecherin.

Mittwoch, 2. November 2016:

Die Polizei veröffentlicht Fahndungsfotos von zwei Frauen und sucht zusätzlich nach einem Mann. Mit ihnen soll Hans-Werner L. in den Tagen und Wochen vor seinem Tod mehrfach in Krefeld gesehen worden sein. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Ergreifung der Täter führen, setzt die Polizei eine Belohnung in Höhe von 3000 Euro aus – diese wird im Übrigen erst ausgezahlt, wenn ein juristisches Urteil vorliegt. Insgesamt gehen schließlich 168 Hinweise bei der Mordkommission ein.

Montag/Dienstag, 16./17. Januar 2017:

Die Polizei hat eine heiße Spur. Modernste DNA−Technik, verdeckte Ermittlungen und die Auswertung gespeicherter Handydaten führen die Fahnder schließlich zu drei Wohnungen in Krefeld und zweien in Düsseldorf. Unter anderem wird eine Unterkunft in der Steinstraße im Krefelder Westbezirk durch Einsatzkräfte gestürmt.

Insgesamt werden zehn Personen festgenommen. Vier Männer im Alter zwischen 35 und 44 Jahren sowie zwei 41− und 52−jährige Frauen kommen in Untersuchungshaft. Die übrigen vier Verdächtigen werden wieder freigelassen.

Mittwoch, 18. Januar 2017:

Die Polizei geht an die Öffentlichkeit: Die sechs Personen in Untersuchungshaft stehen im dringenden Verdacht, am Tod von Hans-Werner L. beteiligt gewesen zu sein. Bei allen handelt es sich um polnische Staatsbürger. Sie schweigen zu den Vorwürfen.

Die Ermittler nennen auch neue Hintergründe zu den Ermittlungen: So werden die beiden Frauen verdächtigt, auch außerhalb von Krefeld gezielt ältere Leute aufgesucht und diesen durch Trickdiebstähle in der Regel Schmuck und Geld entwendet zu haben. Die Adressen hatten sie sich durch Kleinanzeigen besorgt, in denen unter anderem Trödel zum Verkauf angeboten wurde. Die Frauen wurden von Zeugen auch mit Hans-Werner L. gesehen. Außerdem wurden die DNA-Spuren von drei der festgenommenen Männer am Tatort gefunden. Außerdem seien die Handys des Trios zur Tatzeit in einer Funkzelle in unmittelbarer Nähe des Tatorts eingeloggt gewesen.

Am selben Tag nimmt die Polizei in Krefeld zwei weitere Frauen fest, eine 33-jährige Polin und eine 37-jährige Serbin. Sie sollen in Essen einer Frau Schmuck im Wert von 40.000 Euro gestohlen haben.

Freitag, 20. Januar 2017:

In Krefeld wird ein weiterer Tatverdächtiger festgenommen. Der 27-jährige Mann stammt aus Polen und lebt in Krefeld. Außerdem fahnden die Ermittler noch öffentlich nach einem weiteren Mann, gegen den 52-Jährige hat das Amtsgericht Krefeld Haftbefehl erlassen. Er wird noch am selben Tag festgenommen.

Dienstag, 16. Mai 2017:

Die Staatsanwaltschaft erhebt offiziell Anklage, letztlich gegen fünf Verdächtige: Johann S. (27) aus Krefeld, Iwona G. (53) aus Krefeld, Przemyslaw F. (35) aus Krefeld, Jerzy S. (40) aus Solingen sowie Mariusz F. (42) aus Bochum.

Der 52-jährige Marko S. wird in einem gesonderten Verfahren angeklagt. Die zuvor ebenfalls festgenommene zweite Frau - so stellt sich heraus - ist zwar für einen weiteren Wohnungseinbruch in Krefeld, nicht aber für den Raub und Mord an Hans-Werner L. verantwortlich. Gegen sie läuft ein Verfahren am Amtsgericht Essen.

Dienstag, 11. Juli 2017:

Die ersten Termine für das Schwurgerichtsverfahren vor dem Landgericht Krefeld werden veröffentlicht. Die Verhandlung soll am 18. Juli beginnen, ein Urteil ist für Ende Oktober geplant. Dazwischen wird es mindestens vier weitere Verhandlungstage geben.

Erstmals wird bekannt, welches Ausmaß die Beute aus dem Überfall auf den Krefelder Senior hatte: Den fünf Angeklagten wird der Diebstahl von Messingfiguren, Kreuzen, einem Kerzenleuchter und ein Schiller-Sammlerwerk vorgeworfen.

Für den Tod von Hans-Werner L. muss sich die Bande wegen Mordes und Raub mit Todesfolge verantworten.

Dienstag, 18. Juli 2017:

Die Vorsitzende Richterin Ellen Roidl-Hock eröffnet um kurz nach 9 Uhr den ersten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft erklärt, das Quintett habe aus Habgier gehandelt und dabei vorsätzlich den Tod des 79-jährigen Hans-Werner L. in Kauf genommen. Die Anklage lautet auf Mord, Raub mit Todesfolge und Wohnungseinbruchdiebstahl.

Die Angeklagten schweigen an diesem ersten Tag, mindestens zwei von ihnen lassen jedoch durch ihre Verteidiger verlauten, zum späteren Zeitpunkt des Prozesses Angaben machen zu wollen.

Donnerstag, 27. Juli 2017

Zwei der Angeklagten werden durch Gutachten schwer belastet. Ihre DNA-Spuren wurden am Körper des Opfers gefunden. Unter anderem waren Hautpartikel mit Hilfe eines Klebebandes am Körper des Getöteten gesichert worden. Laut Gutachten deutete das Spurenbild am Tatort auf ein Kampfgeschehen und damit intensiven Täter-Opfer-Kontakt hin.

Mittwoch, 9. August 2017

Der Leiter der Mordkommission sagt aus. Der Kriminalbeamte fasst die Ergebnisse der Obduktion zusammen. Demnach war der Rentner qualvoll erstickt. Auch enge Freunde des Getöteten werden angehört. Der Rentner sei fast täglich bei ihr gewesen, habe sich mit dem Sohn beschäftigt und dort gegessen. Vor seinem Verschwinden habe er sich allerdings einige Tage lang nicht gemeldet. Als der Vermieter sich Sorgen machte, seien beide zu der Wohnung gegangen. Niemand habe geöffnet. "In dem Moment wusste ich eigentlich schon, dass er tot ist”, sagte die Zeugin.

Mittwoch, 6. September 2017

Ein Polizei-Beamter berichtet über die Vernehmung des 42-jährigen Angeklagten Mariuz F., der zur Tatzeit in Krefeld wohnte. Er habe zugegeben, in der Wohnung des Rentners gewesen zu sein. Ein Mittäter, dessen Namen er nicht kenne, habe sich als Paketbote ausgegeben und so Zutritt zur Wohnung verschafft. Für seine Hilfe seien dem 42-Jährigen 25.000 Euro versprochen worden.

Montag, 25. September 2017

Polizei-Ermittler sagen vor Gericht aus und berichten, wie Iwona G. sie mit ihrer Aussage auf die Spur von zwei Verdächtigen führte. Sie wisse, dass zwei Brüder beteiligt waren, die sie von einem Kiosk kenne. So soll sie es damals den Ermittlern berichtet haben. Erst später räumte sie ein, ebenfalls in dem Haus des späteren Opfers gewesen zu sein. Die Brüder hätten sie gefragt, ob sie helfen könnte, in das Gebäude zu gelangen.

Freitag, 13. Oktober 2017

Der Leiter der Duisburger Rechtsmedizin sagt vor Gericht aus. Als Todesursache nennt er gewaltsames Ersticken des 79-Jährigen Werner L. "Die Zunge war regelrecht in den Rachenraum gepresst und dort fixiert”, berichtete der Rechtsmediziner. Gezielte Hinweise, dass das Opfer geschlagen wurde, gebe es nicht. Man habe auch keine typischen Abwehrverletzungen erkennen können.

Dienstag, 24. Oktober 2017

Iwona G. und Mariusz F. geben als erste Verdächtige ein Geständnis ab. Die 53-Jährige räumte ein, mit drei Männern in der Wohnung gewesen zu sein. Ein weiterer wartete im Auto. Sie sei in der Wohnung gewesen, um Diebesgut zusammenzusuchen und zum Auto zu tragen. Was die Männer machten, habe sie nicht mitbekommen. Der 42-Jährige gab an, er habe den Rentner überwältigen und fesseln sollen. "Ich habe ihn nicht geknebelt”, beteuerte Mariusz F.

Donnerstag, 26. Oktober 2017

Zumindest der 27-jährige Johann S. wird stark entlastet. Das Gericht hält den Vorwurf des Mordes für fraglich. Der Angeklagte soll allerdings zur Tatzeit in der Nähe des Hauses im Auto gewartet haben, als drei Männer und eine Frau sich Zutritt zu der Wohnung verschafften.

Das Gericht ordnete außerdem an, einen Sachverständigen zu beauftragen, ein Gutachten über die Schuldfähigkeit der 53-jährigen Iwona G. anzufertigen. Die Frau sei laut ihren Verteidigern Kokain- und alkoholabhängig.

Freitag, 10. November 2017

Das Gericht weist gleich mehrere Anträge auf Verfahrensfehler von Seiten der Verteidigung zurück. Die Verteidigung hatte unter anderem bemängelt, dass ein Polizist sich über die Vernehmung der Angeklagten vor dem Haftrichter geäußert habe.

Donnerstag, 7. Dezember 2017

Die Ehefrau eines der Angeklagten sagt im Zeugenstand über den Drogen- und Alkoholkonsum ihres Mannes aus. Was und wie viel er zur Tatzeit konsumiert habe, könne sie nicht sagen. Von den Tatvorwürfen habe sie erst bei seiner Festnahme erfahren.

Mittwoch, 13. Dezember 2017

Ein Facharzt für Psychiatrie trägt Gutachten über drei der fünf Angeklagten vor. Der Experte geht nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Eine Einweisung in sogenannte Entziehungsanstalten sei nicht nötig.

Dienstag, 2. Januar 2018

Die Staatsanwaltschaft hält ihr Plädoyer und fordert für drei der Angeklagten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes. Zwei Mittäter sollen der Anklage nach für 14 Jahre wegen Mordes ins Gefängnis und einmal für fünf Jahre wegen Raub in Mittäterschaft.

Mittwoch, 5. Januar 2018

Das Schwurgericht spricht sein Urteil und weicht dabei stark von den Forderungen der Staatsanwaltschaft ab. Wegen Raub mit Todesfolge verurteilt Richterin Ellen Roidl-Hock letztlich Jerzy S. (40) und Iwona G. (53) zu 14 Jahren Haft, Przemyslaw F. (35) muss für 11 Jahre und sechs Monate hinter Gittern, gegen Mariusz F. (42) aus Bochum werden zehn Jahren Haft verhängt. Für seine Mittäterschaft muss Johann S. (27) für vier Jahre ins Gefängnis.

Freitag, 18. Mai 2018

Die Krefelder Polizei hat den noch gesuchten Verdächtigen Mirko S. in Solingen festgenommen und nahm gleichzeitig die Öffentlichkeitsfahndung aus dem Jahr 2017 zurück. Der Pole leistete bei seiner Festnahme keinen Widerstand. S. steht im Verdacht, gemeinsam mit fünf anderen Mittätern die Tat geplant und durchgeführt zu haben.

(cbo)
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