Krefeld Mitarbeiter der Stadt veruntreut Geld für Bildung

Krefeld · Das Krefelder Schöffengericht verurteilte den 39-Jährigen am Montag wegen gewerbsmäßiger Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Ein Mitarbeiter der Stadt Krefeld hat Sozialgelder in die eigene Tasche gesteckt. Das Krefelder Schöffengericht verurteilte den 39-Jährigen am Montag wegen gewerbsmäßiger Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Eine Mitangeklagte wurde freigesprochen.

Rund 72.000 Euro Schaden gingen zulasten der Stadt Krefeld. Der ehemalige Mitarbeiter hatte die für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche bestimmten Förderungen auf den Namen tatsächlich existierender bedürftiger Personen beantragt. Als Empfänger gab er allerdings unter anderem das Konto seiner Großmutter und Konten der mitangeklagten Krefelderin an.

Der 39-Jährige war zur Tatzeit für die Vergabe von Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zuständig. Das steht Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zu, damit sie beispielsweise zu Sportvereinen gehen und an Kulturveranstaltungen und Musikunterricht teilnehmen können.

Zwischen Juli 2013 bis September 2014 hatte er immer wieder Fördergelder umgeleitet, indem er kurze Abwesenheiten seiner Vorgesetzten nutzte. So beobachtete er beispielsweise durch eine Glasscheibe, wann diese den Raum verließen. Dann machte er sich an ihren Computern zu schaffen und bestätigte die Freigabe.

Das fiel einer Mitarbeiterin auf, weil Lernförderung für einen Kunden zwei Mal beantragt wurde. Bei näherem Nachforschen fiel auf, dass die Summe einmal auf ein Sparkonto gezahlt wurde. Das sei nicht üblich, sagte sie dem Richter.

Der Angeklagte hatte die fast 200 Fälle schon im Vorfeld eingeräumt. Auch vor dem Schöffengericht wiederholte er sein Geständnis. Das Geld habe er gebraucht, um Schulden zu bezahlen, seine Eltern, seine Exfreundin und seine Großmutter zu unterstützen.

Etwa 9000 Euro konnten zu der mitangeklagten Frau aus Krefeld zurückverfolgt werden. Die 44-Jährige wurde allerdings vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. Richter und Staatsanwalt betonten, dass man ihr vieles nicht glaube. Dennoch könne man nicht nachweisen, dass sie den Angeklagten bewusst unterstützte. Dass sie das Geld bekam, sei auf einen Zufall zurückzuführen, sagte der Angeklagte. Die zierliche Frau sei eines Tages zu ihm gekommen und habe wegen ihrer schlechten finanziellen Lage geweint.

Da er ein schlechtes Gewissen hatte, habe er sie unterstützen wollen, obwohl er sie nicht kannte. Daher habe er einen Fonds aus Landesmitteln für Alleinerziehende erfunden und der Frau und ihren beiden Kindern immer wieder Geld zukommen lassen.

So habe sie die Kommunionsfeier ihrer Tochter bezahlen können und immer wieder Zuwendungen erhalten. Sie habe nicht gewusst, dass ihr dies nicht zustehe, beteuerte die Frau vor Gericht. Das hinterfragte der Richter kritisch.

Es sei in einigen Fällen ein ganz anderer Empfänger angegeben gewesen, sagte er. Es könne nicht sein, dass sie das übersehen habe. Außerdem müsse ihr klar sein, dass es ohne schriftlichen Antrag keine Gelder gebe. Dennoch könne man ihr keine vorsätzliche Unterstützung der Untreue nachweisen.

Der 39-Jährige hat die Schuld bei der Stadt Krefeld schon anerkannt. Jetzt muss er monatlich 200 Euro abzahlen. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten beantragt, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das Gericht berücksichtigte, dass der Mann seine Arbeit verlor und schließlich zur Aufklärung beitrug.

(RP)
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