Krefeld Mit dem Ferienpass täglich in den Zoo

Krefeld · Bis 29. August gelten die Schüler- und Familien-Ferienpässe, die von der Stadt ausgegeben werden.

 Pass-Inhaber sind berechtigt, beliebig oft den Zoo, das Museumszentrum Burg Linn, das Deutsche Textilmuseum, das KWM, die Museen Haus Esters und Haus Lange und einmal täglich die städtischen Bäder zu besuchen

Pass-Inhaber sind berechtigt, beliebig oft den Zoo, das Museumszentrum Burg Linn, das Deutsche Textilmuseum, das KWM, die Museen Haus Esters und Haus Lange und einmal täglich die städtischen Bäder zu besuchen

Foto: TL

Auch wenn schon die ersten drei Wochen der Sommerferien vergangen sind, lohnt sich das preiswerte Freizeitvergnügen für Krefelder mit den Ferienpässen noch. Für die gesamte Sommerferienzeit, also bis 29. August, gelten die Schüler- und Familien-Ferienpässe, die von der Stadt Krefeld auch in diesem Jahr wieder ausgegeben werden. Wenn man aktiv ist, zahlt sich die Investition schon schnell aus, denn Pass-Inhaber sind berechtigt, einmal täglich die städtischen Bäder und beliebig oft das Museumszentrum Burg Linn, das Deutsche Textilmuseum, das Kaiser-Wilhelm-Museum, die Museen Haus Esters und Haus Lange und den Krefelder Zoo zu besuchen, der mit seinen Attraktionen wie Pinguin-Pool, Gorilla-Garten, Schmetterlingshaus und vielen Jungtieren gerade für Familien durchaus öfter zum Ferienziel werden kann.

Den Familienpass gibt es für 30 Euro, der Schüler-Ferienpass kostet 15 Euro. Für vierköpfige Familien rechnet sich der Pass bereits, wenn sie je einmal den Zoo und das Bockumer Freibad oder das Hülser Freibad besuchen. Schüler machen schon ein Plus, wenn sie einmal in eines der Bäder und je einmal in den Zoo und das Museumszentrum nach Linn gehen. Verkauft werden die Ferienpässe in allen Bürgerservice-Büros und an den Museumskassen. An der Zookasse gibt es die Pässe nicht zu kaufen, der Eintritt damit wird natürlich akzeptiert. Die Museen haben montags geschlossen.

Die Familien-Ferienpässe werden für Familien (mindestens ein Erwachsener und ein Kind bis zu 16 Jahren) ausgegeben, die Schüler-Ferienpässe für Schüler der

allgemeinbildenden und der beruflichen Vollzeitschulen ausgestellt. Beim Kauf müssen Familien das Stammbuch oder die Personalausweise oder Geburtsurkunden der Eltern und Kinder mitbringen. Schüler müssen ihren Kinder- oder Schülerausweis vorlegen.

(RP)
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