Raubüberfall auf Supermarkt Staatsanwaltschaft lässt Anklage gegen "Miss Krefeld" fallen

Krefeld · Nach einjährigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aachen scheint "Miss Krefeld" mit einem sprichwörtlich blauen Auge davon zu kommen. Die Behörde habe eine Anklage wegen gemeinschaftlich geplanten Raubüberfalls auf einen Real-Markt in Krefeld fallen lassen.

Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung leichter Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft, kann aber auch im Interesse des Beschuldigten liegen, da das Verfahren kostensparend, schnell und ohne Aufsehen erledigt wird. Die Schuld des Täters muss dabei nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sondern es genügt ein hinreichender Tatverdacht.

Die Umstände, die im Dezember 2014 zur Festnahme der damaligen Miss Krefeld in Neuss führten, schienen eindeutig: Bei der Durchsuchung der Wohnungen der insgesamt vier Verdächtigen waren laut Landeskriminalamt eine Maschinenpistole mit Schalldämpfer, zwei Magazine und Munition, Einstiegs- und Einbruchswerkzeug sowie Fesselungsmaterial und eine Vollgummimaske entdeckt worden.

Neben Miss Krefeld wanderten seinerzeit ihr Bruder sowie zwei Männer im Alter von 48 und 51 Jahren in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen die damals 21-Jährige wurde relativ schnell außer Vollzug gesetzt. Für Miss Krefeld galt das Jugendstrafrecht. Sie und der 48-Jährige waren bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Ihr Bruder und der 51-Jährige dagegen schon. Den vermeintlichen Mittätern wurde unter anderem gewerbsmäßiger Betrug sowie gewerbsmäßige Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie sollen mithilfe falscher Personalien Konten bei Banken eröffnet und über eine Internet-Plattform Privatkredite generiert haben. Den Ermittlungen zufolge erlangten die beiden von über 2000 Privatpersonen aus dem gesamten Bundesgebiet insgesamt 475 000 Euro.

(RP)
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