Krefeld Messerstecher-Prozess: Strafe nach Jugendrecht verlangt

Krefeld · Zwei Brüder müssen sich vor dem Landgericht wegen schwerer Körperverletzung und versuchten Totschlags verantworten.

Das Landgericht Krefeld verhandelte erneut den Fall einer Messerstecherei vor einer Krefelder Diskothek: Gestern hat eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe im Fall um zwei 15 und 18 Jahre alte Brüder ausgesagt. Sie befürwortete bei beiden die Anwendung des Jugendstrafrechts.

Es geht um eine Messerstecherei vor einer Krefelder Diskothek im Januar. Der Jüngere muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung, der Ältere sogar wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen verantworten. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe schlug für den 15-Jährigen eine Kombination aus mehreren Maßnahmen vor, sollte das Landgericht eine Schuld des Schülers feststellen. Sie halte ein soziales Training für angemessen. Außerdem könne das Gericht weitere Sozialstunden verhängen. Sie schlug aber auch ein Alkoholverbot vor, das notfalls durch Überraschungsbesuche der Behörden kontrolliert werden könne. Der 15-Jährige dürfe ohnehin per Gesetz keinen Alkohol trinken. Obwohl er es abgestritten habe, glaube sie schon, dass "Alkohol ein Thema" bei ihm ist. In der Tatnacht war er bis 5 Uhr morgens in der Diskothek bei einer Ein-Euro-Party. "Der Wirt hätte ihn an dem Abend gar nicht reinlassen dürfen", kritisierte sie.

Inzwischen kontrollieren die Eltern, dass er nachts nicht unterwegs ist. Der 15-Jährige sei schon mehrfach aufgefallen, hieß es weiter. Er stehe jetzt auf der so genannten Risiko-Täterliste für auffällige Jugendliche. Das bedeute, dass man besonders auf ihn achte und die Eltern dabei unterstütze. Schädliche Neigungen sah die Vertreterin der Jugendhilfe aber bei ihm als nicht gegeben. Auch in der Schule laufe es gut.

Für den 18-Jährigen sei im Falle einer Verurteilung ebenfalls das Jugendstrafrecht anzuwenden. Auf ihn könnte indes eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen zukommen. Der junge Angeklagte hat bereits zu Prozessbeginn eingeräumt, unkontrolliert mit dem Klappmesser zugestochen zu haben. Der Grund war, dass sein Bruder angegriffen worden sei.

(RP)
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