Krefeld Messerstecher muss für vier Jahre neun Monate in Haft

Krefeld · Landgericht verurteilt 32-Jährigen wegen versuchten Totschlags. Der Mann schwieg zu den Vorwürfen.

Das Krefelder Landgericht hat einen 32-Jährigen wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte einen Mitbewohner in einer Asylbewerberunterkunft an der Luisenstraße mit dem Messer lebensgefährlich verletzt. Zwei weitere Beteiligte wurde leicht verletzt. Nach Abschluss der Beweisaufnahme stand für die Schwurgerichtskammer fest, dass der Angeklagte versucht hatte, seinen Mitbewohner zu töten. Das sei zunächst nicht sein Plan gewesen. Ursprünglich habe er den Jüngeren verletzen, aber nicht töten wollen, sagte die Richterin. Den Vorsatz habe er erst während der Auseinandersetzung gefasst. Dadurch, dass er seinem Opfer mit voller Wucht die Klinge bis hin zum Messergriff in den Bauch stieß, habe er schwere Folgen, auch den Tod, in Kauf genommen. Die Verletzung sei lebensbedrohlich gewesen, das Opfer habe körperliche und psychische Folgen davongetragen.

Der Angeklagte hatte vor Gericht von seinem Schweigerecht gebrauch gemacht, die Folgerungen beruhten auf Zeugenaussagen. Demnach hatte sich der 32-Jährige im Dezember vergangenen Jahres seinem Mitbewohner in den Weg gestellt und einen Streit provoziert. Spannungen habe es schon lange gegeben. Auch bestätigten Zeugen, dass der Angeklagte oft ein Messer bei sich führte. Das hatte nichts mit der Zubereitung von Essen zu tun, betonte die Richterin.

Bei dem Versuch, den Streit zu schlichten, waren zwei weitere Männer verletzt. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte über die Tat erschrocken oder entsetzt gewesen sei, was möglicherweise auf unabsichtliche Verletzung hingedeutet hätte. Der 32-Jährige hatte dem Sachverständigen geschildert, dass er selber provoziert und angegriffen worden sei. Er habe sich nur gewehrt. Demnach habe er nicht absichtlich zugestochen und wisse nicht, wie es zu den Verletzungen kam. Das Gericht wertete strafschärfend, dass der Mann bereits vorbestraft ist und schon Hafterfahrung hat. Er hörte die Übersetzung des Dolmetschers während der Urteilsbegründung mit geschlossenen Augen an. Sein Verteidiger hatte eine milde Strafe beantragt. Der Staatsanwalt hielt fünf Jahre Haft für angemessen.

(BL)
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