Krefeld Macheten-Prozess: Haft für Haupttäter

Krefeld · Nach einem Überfall auf dem Strater Weg, bei dem das Opfer mit einer Machete schwer verletzt wurde, hat das Krefelder Landgericht gestern Freiheitsstrafen verhängt. Der Haupttäter wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der 22-Jährige hatte nach eigenen Angaben aus Panik mit der Machete um sich geschlagen, als er an der Wohnungstür stand. Dort war er mit dem Ziel hingegangen, Drogen und Geld zu erbeuten. Das spätere Opfer sei als Drogendealer bekannt gewesen. Der Angeklagte habe in Kauf genommen, dass der 28-Jährige schwer verletzt wurde, führte der Richter aus.

Zwar hatten alle zur Überzeugung des Gerichts den Überfall geplant. Die gefährliche Körperverletzung könne man den beiden Mittätern aber nicht zur Last legen. Sie waren nur wegen versuchter, besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit versuchtem Besitz von Betäubungsmitteln zu verurteilen. Eine Gewaltanwendung sei ursprünglich auch gar nicht geplant gewesen. Dazu war es durch eine Kurzschlussreaktion des 22-Jährigen gekommen. Einer der Mittäter wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein weiterer Angeklagter hatte gesagt, er habe lediglich den Tipp gegeben, sei aber am Überfall nicht beteiligt gewesen. Der bloße Hinweis darauf, dass es bei einem Dealer etwas zu holen gebe, reiche nicht, sagte sein Verteidiger. "Das wäre so, als hätte er gesagt, bei der Staatsanwaltschaft in Krefeld liegt 'ne Menge Koks", führte er als Vergleich an. An sich sei so ein Tipp keinesfalls strafbar und erst recht nicht die Anstiftung zu einem Verbrechen. Das verhalf dem Angeklagten allerdings nicht zu dem von der Verteidigung beantragten Freispruch. Die Kammer verurteilte ihn unter Einbeziehung einer Vorstrafe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Der Mann sei nicht nur Tippgeber gewesen, sondern habe sich auch an der Planung beteiligt und in Tatortnähe auf seinen Anteil der Beute gewartet. Der Staatsanwalt hatte Freiheitsstrafen von bis zu viereinhalb Jahren beantragt. Der Haupttäter in diesem Verfahren muss sich noch in diesem Monat wegen eines weiteren Überfalls verantworten. "Da kommt noch was auf ihn zu", kündigte der Richter an.

(BL)
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