Krefeld Leiche verschwunden: Stadt zahlt

Krefeld · Der Prozess um eine verschwundene Leiche auf dem Friedhof endete gestern mit einem Vergleich. Die Stadt zahlt eine Strafe von 10 000 Euro. Weil der Oberbürgermeister nicht erschien, prüft das Gericht jetzt ein Ordnungsgeld.

Die Stadt Krefeld weiß nicht, wo sich die sterblichen Überreste der Tante von Beate B. befinden. B. hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Münster auf Auskunft geklagt. Der Prozess, zu dem unter anderem auch Planungsdezernent Thomas Visser und Grünflächen-Fachbereichsleiterin Doris Törkel als Zeugen geladen waren, endete gestern mit einem Vergleich. Die Stadt übernimmt sämtliche Prozesskosten, die sich nach Informationen unserer Zeitung auf mehrere 10 000 Euro belaufen. Zusätzlich muss sie an das Hilfswerk Misereor 10 000 Euro zahlen. "Das Geld dafür wird aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt Krefeld genommen", erklärte Stadtsprecher Timo Bauermeister auf Anfrage. Und: Oberbürgermeister Gregor Kathstede wird sich in einem Schreiben an Beate B. persönlich entschuldigen.

Bei der Beerdigung ihrer Mutter im Jahr 2001 hatte B. im Erdaushub Kleidungs- und Knochenteile ihrer Tante entdeckt, die eigentlich im Nachbargrab liegen sollte. Nach der Beerdigung waren die sterblichen Überreste verschwunden. Von der Stadt Krefeld verlangte sie Auskunft darüber, was mit der Leiche geschehen war. Die bot ihr zwar an, die Grabstelle erneut zu öffnen, doch das lehnte B. ab – mit Hinweis auf die Totenruhe. "Die betreffenden Mitarbeiter haben nach eigenem Bekunden keine Kenntnis darüber, wo die sterblichen Überreste der Verstorbenen sein könnten", hatte ein Sprecher der Stadt bereits vor dem gestrigen Prozesstag auf Anfrage mitgeteilt.

Ursprünglich sollte im Rahmen der Beweisaufnahme auch der Baggerführer seine Aussage machen. Der war allerdings erkrankt. Nach kurzer nicht-öffentlicher Beratung stimmte die Stadt Krefeld dem angebotenen Vergleich zu. Das Gericht missbilligte gestern ausdrücklich, dass der als Prozessbeteiligte persönlich geladene Oberbürgermeister Gregor Kathstede nicht erschienen war. "Der Vorfall liegt zeitlich Jahre vor dem Amtsantritt des Oberbürgermeisters, so dass er aus eigener Anschauung nicht zur Aufklärung beitragen kann", erklärte ein Sprecher der Stadt. Vergangene Woche ließ Kathstede daher das Oberverwaltungsgericht wissen, dass er einen bevollmächtigten Vertreter entsenden werde. Das reichte dem Gericht aber nicht aus. Per Fax wurde der OB aufgefordert, dass er als Repräsentant der Stadt persönlich zu erscheinen habe. Da der Oberbürgermeister gestern nicht erschienen ist, behält sich das OVG Münster vor, ein Ordnungsgeld gegen Kathstede zu verhängen.

Land und leute Seite A 3

(RP)
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