Krefeld Lebenslange Haft für Totschlag eines Russen aus Krefeld

Krefeld · Für die Tötung eines Landsmanns (33) aus Krefeld, dessen Leiche er im Eller Schlosspark verscharrt hat, wurde gegen einen 43-jährigen Russen gestern die Höchststrafe verhängt: lebenslange Haft. Damit hat das Landgericht eine frühere Strafe von zehn Jahren gegen diesen Angeklagten nach dem Überfall auf ein Makler-Paar in Benrath nun deutlich aufgestockt. Eine langjährige Sicherungsverwahrung blieb dem Gewalttäter aber erspart. Die Staatsanwaltschaft hat daher bereits Revision angekündigt.

Der Angeklagte hatte sich die Personalien des Toten angeeignet und war 2012 monatelang mit der EC-Karte und im Auto des Landsmanns unterwegs gewesen. Bis er im August 2012 mit Gesichtsmaske und schwer bewaffnet einen Makler in Benrath vor dessen Haus erstechen wollte, auch dessen Frau durch Messerstiche verletzt hat. Dafür ist der 43-Jährige im April 2013 wegen versuchten Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Als er wegen dieser Bluttat noch in U-Haft saß, entdeckte ein Hundehalter dann die im Schlosspark Eller verscharrte Leiche des seit Frühjahr 2012 verschollenen Landsmanns.

Der Tote war an den Händen gefesselt, sein Kopf mit Klebeband umwickelt. Nach dem ersten Urteil zum Makler-Überfall hat das Landgericht die Tötung des 33-Jährigen jetzt nachträglich abgehandelt - und kam erneut zum Schuldspruch. Als Gesamtstrafe für Makler-Überfall und die Tötung des Freundes setzte das Gericht jetzt eine lebenslange Haftstrafe fest. Der Angeklagte hatte beteuert, er habe mit dem Verschwinden des Landsmanns und dessen Tötung nichts zu tun. Der 33-Jährige habe sich wohl "mit den falschen Leuten eingelassen", sei damals urplötzlich verschwunden.

Der Angeklagte habe nur dessen Auto weiter benutzt, war aber ebenso beim Geldabheben mit dessen EC-Karte gefilmt worden. Insgesamt hatte das Landgericht gestern keine Zweifel, dass der Angeklagte den Landsmann an dessen Geburtstag besucht, ihn übermannt, gefesselt, getötet und die Leiche im Schlosspark verscharrt hat. Doch ein Mord aus Habgier (um Auto und Bankkarte des Toten zu erbeuten) war nicht zu beweisen. Also erging das erneute Urteil gegen ihn wegen Totschlags - wenn auch "nahe am Mordmerkmal", so die Richter. Beide wollen das Urteil anfechten.

(wuk)
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