Krefeld Krefelder CDU-Abgeordnete stimmen gegen Ehe für alle

Krefeld · Während die Krefelder Bundestagsabgeordneten von SPD und Grünen, Siegmund Ehrmann (65) und Ulle Schauws (51), erwartungsgemäß für die "Ehe für alle" abgestimmt haben, haben sich die CDU-Abgeordnete Kerstin Radomski und Ansgar Heveling gegen die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft für Homosexuelle ausgesprochen. Beide haben damit wie Kanzlerin Merkel abgestimmt (die gegen die Gleichstellung stimmte), sprachen sich aber inhaltlich nicht eindeutig gegen die Gleichstellung aus und vermeiden in ihren Begründungen Aussagen, ob sie die "Ehe für alle" nun grundsätzlich befürworten oder nicht: Radomski erklärte, sie hätte sich eine längere Debatte gewünscht, Heveling betonte, für ihn sei eine solche Regelung nur über eine Grundgesetzänderung vertretbar - ob er sie mittragen würde, bleibt offen. Die 42-jährige Kerstin Radomski begründete ihre Entscheidung auf Anfrage unserer Redaktion damit, dass "dieses Thema zu vielschichtig ist, um es zur Wahlkampfzeit im Hauruckverfahren zu beschließen. Stattdessen hätte ich mir gewünscht, dass es in den kommenden Monaten eine offene und differenzierte Debatte dazu gegeben hätte. Dazu gehört für mich die Diskussion verschieden ausgestalteter Gruppenanträge, die auch den Aspekt Adoptionsmöglichkeiten in seiner Gänze beleuchten."

 Siegmund Ehrmann (SPD).

Siegmund Ehrmann (SPD).

Foto: MGS

Der 44-jährige Ansgar Heveling erklärte: "Wir haben heute über einen Gesetzentwurf des Bundesrates abgestimmt, mit dem vorgeschlagen wird, die jetzige Regelung des § 1353 BGB (Eheliche Lebensgemeinschaft) nach der gilt, Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.' in ,Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.' Das Grundgesetz spricht in Artikel 6 davon, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Das Grundgesetz definiert die Ehe damit nicht, sondern setzt ein kulturell-religiös-historisch entwickeltes Verständnis von Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau voraus. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Auslegung des Grundgesetzes stets so artikuliert. Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es ein eigenes Rechtsinstitut für die gleichgeschlechtliche Verbindung zwischen zwei Menschen. In den Rechtswirkungen gibt es bis auf die Frage der Volladoption keine Benachteiligung gegenüber Eheleuten.

Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass das Rechtsinstitut Ehe nicht durch die einfache Änderung eines Gesetzes neu definiert werden kann. Dazu ist eine Grundgesetzänderung notwendig."

(vo)
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