Krefeld Meyers Macht

Krefeld · Am Mittwoch tritt Krefelds neuer Oberbürgermeister Frank Meyer seinen Dienst im Rathaus an. Wie viel Macht hat er eigentlich wirklich?

Krefeld: Die Macht von Frank Meyer
Foto: SPD

Krefelds Oberbürgermeister ist kein König von Krefeld - viel bestimmen im Sinne von königlich entscheiden kann er nicht. Der "Oh-beh", wie er gern genannt wird, wirkt natürlich als politische Figur - Frank Meyer, Krefelds neuer Verwaltungschef, ist, wenn er geschickt ist, der erste Strippenzieher im Rathaus, aber ein Entscheider ist er nur begrenzt. Denn entscheiden tut in den meisten Fällen der Rat, und das Gros der Arbeit Meyers betrifft laufende Geschäfte der Verwaltung, die nicht strittig und nicht zu entscheiden, sondern schlicht gesetzlich geregelt sind. Wie mächtig ist also Frank Meyer wirklich? Im Machtgefüge von Rat und Verwaltung ist der Rat der Entscheider und der OB Ausführender - allerdings ein Ausführender, der auch über Recht und Gesetz wacht. Die wahre Stärke des OB ist das Gesetz - ihm ist er zuerst verpflichtet. Der OB darf nichts Ungesetzliches tun, auch wenn die Politik es beschließt. Für die "Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen" trägt der Oberbürgermeister, wie es im Beamtenstatusgesetz heißt, die volle persönliche Verantwortung.

Das ist keine Binsenweisheit, denn in Konflikten mit dem Rat geht es meist um Auslegungssachen. In Krefeld so geschehen Ende 2009, als der Rat gegen die Empfehlung der Verwaltung beschlossen hat, den Rettungsdienst "City-Ambulanz" nicht umgehend zwangszuschließen. Die Politiker wollten die rund 30 Mitarbeiter nicht kurz vor Weihnachten in die Arbeitslosigkeit entlassen und glaubten, noch zuwarten zu können. Stadtdirektorin Beate Zielke aber sah die Stadt eindeutig in Zugzwang und pochte auf sofortiges Handeln. Oberbürgermeister Kathstede folgte damals seiner Chef-Juristin und beanstandete den Beschluss; die Bezirksregierung gab Zielke Recht.

Das war keine Petitesse: Kathstede hätte ein paar schnelle Klatscher für sich, aber das Gesetz gegen sich gehabt, wenn er die populärere Entscheidung mitgetragen und seiner Stadtdirektorin in den Rücken gefallen wäre. Doch solche Spielchen kommen vor dem Gesetz an ein Ende. Merke: Ein OB kann nicht "everybodys darling" sein, auch wenn er es will.

Stark ist der Ob auch bei der inneren Organisation der Verwaltung. Der Rat hat ihm nicht reinzureden, wie er die Verwaltung leitet, die Geschäfte auf die Mitarbeiter verteilt und sie beaufsichtigt. Hier liegen die Möglichkeiten für den OB, Effizienz zu organisieren.

In einem Punkt hat der Rat allerdings eine stärkere Position als der OB: Der Rat kann den Geschäftskreis der Beigeordneten auch gegen den OB mehrheitlich festlegen. Das Gesetz trägt damit der politischen Bedeutung der Beigeordneten Rechnung. Verhindert werden soll, dass ein Rat einen Beigeordneten wählt und der OB den Neuen dann über die Geschäftszuweisung kaltstellt.

Das weitaus größte Aufgabenfeld des OB ist es, die Beschlüsse des Rates umzusetzen, und zwar "ohne schuldhaftes Zögern" - vorausgesetzt, der Beschluss widerspricht nicht geltendem Recht.

Zu den Pflichten des OB gehört es auch, den Rat über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten - dieser Punkt spielte in Krefeld in der sogenannten Fehlbuchungsaffäre eine Rolle, als die Stadt irrtümlich an eine Firma 800.000 Euro zahlte. Nicht die Panne als solche war damals politisch brisant, sondern die Zeitspanne, bis sie dem Rat bekannt wurde - der Verdacht damals: Die Information wurde bewusst verschleppt, um sich Vorteile bei Wahlen zu verschaffen.

Das Gesetz reflektiert hier mit der Forderung nach umgehender Information des Rates eine der großen Stärken jeder Verwaltung: Sie hat immer einen erheblichen Informationsvorsprung vor dem Rat; er sieht nur, was die Verwaltung ihn sehen lässt - das Gesetz fordert daher vom OB: Mach deinen Rat sehend! Nur dann kann er kompetent handeln.

(RP)
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