Krefeld Acht Jahre Haft für nächtliche Mordattacke an Fußgängerampel

Krefeld · Nachts an einer Fußgängerampel in Krefeld: Ein Mann kommt in Begleitung von drei Frauen aus einer Disco. Plötzlich sticht ein Angreifer von hinten auf ihn ein. Beide waren einmal befreundet. Am Freitag wird der Angreifer verurteilt.

 Nach einer blutigen Messerattacke an einer Krefelder Fußgängerampel ist ein 24-Jähriger wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Nach einer blutigen Messerattacke an einer Krefelder Fußgängerampel ist ein 24-Jähriger wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Foto: dpa, vbm tmk axs jsc

Nach einer blutigen Messerattacke an einer Krefelder Fußgängerampel ist ein 24-Jähriger wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Es habe an der Ehre des Angeklagten gekratzt, dass seine Ex mit dem späteren Opfer feiern ging, sagte der Vorsitzende Richter des Krefelder Landgerichts am Freitag. Die Tat sei heimtückisch gewesen: "Er hat den Geschädigten von hinten attackiert und mit mehreren Messerstichen schwer verletzt." Das Opfer schwebte in Lebensgefahr.

Dass der Angeklagte den 27-Jährigen vor der Disco abfing, um lediglich mit ihm zu reden, sei eine bloße Schutzbehauptung. Der Verteidiger hatte maximal vier Jahre Haft wegen versuchten Totschlags beantragt.

Der Verurteilte ist nach muslimischem Recht mit einer Frau verheiratet, mit der er drei Kinder hat. Die Frau ist inzwischen mit dem 27-jährigen Opfer zusammen.

Der 24-Jährige hatte dem neuen Lebensgefährten seiner Frau im März mehrmals ein Messer in den Rücken gerammt. Durch die Gegenwehr des Opfers und das Eingreifen der Frau, um die es ging, war der Angriff schließlich gestoppt worden. Der 24-Jährige hatte dabei seine Frau noch gebissen.

Das Opfer hatte im Zeugenstand berichtet, er habe plötzlich von hinten einen Schlag gespürt und dann das Blut bemerkt. Seine Begleiterinnen hätten ihm geholfen, doch der Angreifer habe erneut zugestochen. Der Richter selbst zählte am Oberkörper des Zeugen acht Narben von Einstichen. Ein Stich traf die Lunge des Opfers, ein weiteres Mal drang die Klinge seitlich in seinen Hals ein.

(dpa)
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