Krefeld Knebel-Überfall in Forstwald erneut vor Gericht verhandelt

Krefeld · Ein Mann aus Rheinberg soll in das Haus einer Krefelder Rentnerin eingedrungen sein, sie mit Klebeband gefesselt und ausgeraubt haben. Vor dem Krefelder Landgericht war er wegen dieser und einer anderen Tat zu insgesamt sechs Jahren Haft verurteilt worden. Gestern begann das Revisionsverfahren vor dem Landgericht.

Es war vor rund vier Jahren, als die 90-Jährige am späten Abend von zwei maskierten Männern in ihrem Haus in Forstwald überfallen wurde. Die Täter drohten: "Wehe, du machst den Mund auf!" Dann durchwühlten sie Schränke und entkamen unerkannt mit 7000 Euro. Die Richterin verlas gestern die Aussage der Frau, die sie direkt nach dem Überfall gemacht hatte. Die Männer hatten ihre Hände mit Klebeband zusammengebunden und ihr Mund und Augen zugeklebt. Es seien ein kleiner und ein großer Mann gewesen. Wegen einer Demenzerkrankung kann die Frau nicht mehr vor Gericht aussagen. Die mutmaßlichen Täter, der heute 48-Jährige aus Rheinberg und sein Stiefsohn, konnten anhand von Fingerabdrücken am Klebeband ermittelt werden.

Der Ältere musste sich im vergangenen Jahr vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Der Kammer reichte unter anderem das Alibi des Mannes - er wollte zur Tatzeit im Ausland gewesen sein - nicht aus. Außerdem seien die Spuren am Klebeband eindeutig nachweisbar. Der Bundesgerichtshof dagegen ließ sich überzeugen, das Verfahren zurückzuverweisen. Der Verteidiger des Rheinbergers hatte zu Bedenken gegeben, dass es auch andere Möglichkeiten gebe, wie die Fingerabdrücke an das Klebeband kommen könnten. Beispielsweise könne dieses Band von jemandem entwendet worden sein. Dafür käme dann möglicherweise auch der Stiefsohn in Betracht.

Das Skurrile an dem Fall: Der Stiefsohn war vom gleichen Anklagevorwurf vor der Berufungskammer freigesprochen worden. In erster Instanz hatte das Schöffengericht eine Freiheitsstrafe verhängt. Zum gestrigen Revisionsverfahren gab es von dem Angeklagten keine Einlassung. Auch fehlten Zeugen. Ein Arzt, den der Angeklagte zur Tatzeit im Ausland aufgesucht haben wollte, ließ sich entschuldigen. Er hatte zuvor schriftlich mitgeteilt, dass er dem Mann kein Alibi geben könne. Nun überlegt das Gericht, eine kriminaltechnische Untersuchung der Stempel im Reisepass in Auftrag zu geben. Darüber wird allerdings erst am kommenden Donnerstag entschieden. Der 48-Jährige ist bereits wieder auf freiem Fuß, steht aber unter Führungsaufsicht.

(BL)
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