Krefeld Kliedbruch: Eine Kita und 26 Einfamilienhäuser

Krefeld · Südwestlich von Appellweg und Dahlerdyk sollen gut 20 000 Quadratmeter bebaut werden. Laut Verwaltung ist der westlich gelegene Sportplatz entbehrlich. Die Nutzungen der Sportvereine könnten auf andere Sportanlagen verlagert werden.

 Variante A mit der Kita am Appellweg und der Einfamilienhausbebauung mit einem Doppelhaus und 24 Einzelhäusern.

Variante A mit der Kita am Appellweg und der Einfamilienhausbebauung mit einem Doppelhaus und 24 Einzelhäusern.

Foto: Peters, Sebastian

Die Stadt beabsichtigt, den Bereich südwestlich des Appellwegs mit einer sechsgruppigen Kindertagesstätte und 26 Einfamilienhäusern zu bebauen. Dazu soll der Bebauungsplan 214 geändert werden, um die brachliegende Fläche des ehemaligen Tennisplatzes in Wohnbaufläche umzuwandeln und die Flächen des westlich angrenzenden Sportplatzes zu Wohnzwecken auszuweisen. Für die heutige Sitzung der Bezirksvertretung (BZV) Nord (17 Uhr im Gartenbauverein Rosengarten, Kanesdyk) und den Planungsausschuss am 16. Juni hat die Verwaltung darüber hinaus drei Entwürfe für eine künftige Bebauung vorgelegt.

 Die Variante B mit der Kita an der Ecke Appellweg/Dahlerdyk mit vier Doppel und 18 Einzelhäusern.

Die Variante B mit der Kita an der Ecke Appellweg/Dahlerdyk mit vier Doppel und 18 Einzelhäusern.

Foto: Peters, Sebastian

Zum Erhalt der Sportplatzflächen wäre laut Vorlage die Erneuerung des Tennenplatzes erforderlich. Außerdem müsste für die Wohnbausfläche auf der alten Tennisanlage und für die Kita eine voraussichtlich 4,50 Meter hohe Lärmschutzwand errichtet werden. Die Sportverwaltung habe aber festgestellt, dass der westlich gelegene Sportplatz entbehrlich sei. "Die Nutzungen der Sportvereine können auf andere Sportanlagen verlagert werden, so dass im vorliegenden Bebauungsplangebiet zukünftig lediglich Schul- und individueller Breitensport sowie Jugendsport auf der Hubert-Houben-Kampfbahn außerhalb der Ruhezeiten betrieben werden soll", heißt es in der Beschlussvorlage, die der BZV heute zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

 Die Variante C mit der Kita am Dahlerdyk sowie zwei Doppel- und 22 Einfamilienhäusern.

Die Variante C mit der Kita am Dahlerdyk sowie zwei Doppel- und 22 Einfamilienhäusern.

Foto: Stadt Krefeld

Aus den Bauabsichten heraus ergibt sich die Notwendigkeit, ein Bebauungsplankonzept für die gesamte, gut 20 000 Quadratmeter umfassende Fläche der Sportanlagen südwestlich Appellweg zu erstellen.

Die Kita soll an der Ecke Dahlerdyk/Appellweg errichtet werden; dazu soll eine "maßvolle, dem Umfeld angepasste Wohnbebauung mit maximal zwei Vollgeschossen ermöglicht werden. Nach dem geltenden Planrecht dürfen maximal 15 bis 25 Prozent der Grundstücksflächen von baulichen Anlagen überdeckt werden. Die Bäume innerhalb der Fläche und entlang Dahlerdyk und Appellweg sollen erhalten bleiben.

Die drei Vorentwürfe für eine Bebauung sehen in der Variante A die Kita am Appellweg im nördlichen Bereich der ehemaligen Tennisanlagen vor. Westlich und südwestlich sollen 26 Einfamilienhäuser (ein Doppelhaus- und 24 Einzelhäuser) mit Grundstücksgrößen von 480 bis 750 Quadratmetern entstehen.

Variante B sieht die Kita an der Ecke Appellweg/Dahlerdyk im nordwestlichen Bereich der ehemaligen Sportanlagen vor. Südwestlich und östlich sollen vier Doppel- und 18 Einzelhäuser mit Grundstücksgrößen von 360 bis 700 Quadratmetern entstehen.

In der Variante C wird die Kita parallel zum Dahlerdyk im südlichen Bereich der ehemaligen Sportanlagen gebaut. Nordwestlich und östlich sollen zwei Doppel- und 22 Einzelhäuser mit Grundstücksgrößen von 480 bis 730 Quadratmetern entstehen.

Erschlossen werden soll das Wohnbaugebiet durch eine Stichstraße (Sackgasse) vom Appellweg aus. Von dieser Straße soll zu beiden Seiten ein Netz aus privaten Stichwegen die Erschließung und Anfahrbarkeit der Wohnbebauung sichergestellt werden, heißt es in der Vorlage.

Im Flächennutzungsplan (FNP) von 2014 ist der Bereich der der ehemaligen Tennisanlage von Grün- in Wohnbaufläche verändert worden. "Das Anpassungsverfahren des FNP im westlichen Bereich der Sportanlagen erfolgt im weiteren Bebauungsplanverfahren. Das Verfahren wird erforderlich, sofern die Sportanlagen in diesem Bereich aufgegeben und an einen anderen Standort im Stadtgebiet verlagert werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort