Krefeld Kinderpornos — 70 Verfahren

Krefeld · Die Polizei hat zahlreiche Wohnungen und Computer durchsucht. Bei der Staatsanwaltschaft Krefeld laufen derzeit 70 Verfahren wegen Kinderpornografie. Gestern gab es vor dem Amtsgericht allerdings einen Freispruch.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Der Staatsanwalt hob in Saal 205 des Amtsgerichts zu einem merkwürdigen Monolog an. "Childpornunterstrichillegalunterstrichlolita- unterstrich...jpg" Er las dem Angeklagten, einem 53-jährigen Krefelder, die Namen der Dateien vor, die Polizeibeamte auf seinem Computer gefunden hatten.

28 Bilder und Videos mit kinderpornografischem Material hatten die Ermittler sichergestellt. Mal waren posierende Mädchen und Jungen zu sehen, mal Kinder — auch Kleinkinder — bei Oral- und Geschlechtsverkehr.

Der Angeklagte ist einer von 70 Krefeldern, gegen den zurzeit ein Verfahren wegen Kinderpornografie läuft. Auf Hinweis eines Berliner Internet-Providers waren Ende vergangenen Jahres bundesweit Ermittlungen gegen rund 12 000 Personen angelaufen. "Operation Himmel" hatten Ermittler die Geheimaktion getauft.

Server mit russischer Kennung

Die Krefelder Beamten konnten dem 53-jährigen Angeklagten nachweisen, dass sein Computer zu verschiedenen Zeiten in den Jahren 2006 und 2007 mit einem in Russland gemeldeten Server verbunden war, auf dem sich kinderpornografisches Material befand.

Es dauerte sechs Minuten, bis der Staatsanwalt sämtliche Dateinamen vorgelesen hatte. Der Angeklagte in einem karierten kurzärmeligen Hemd schaute ihn aufmerksam an. Die Hände hielt der Mann, der die Wohnung mit seinem erwachsenen Sohn teilt, inander verschränkt.

Als der Staatsanwalt geendet hatte und ihm vorwarf, mit der Speicherung der kinderpornografischen Videos und Fotos auf seinem Computer gegen Paragraf 184 des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben, erklärte der Angeklagte: "Ich war das nicht, aber ich weiß, wer es getan hat." Die betreffende Person aber mochte er nicht nennen. In Deutschland muss niemand Angaben machen, durch die er enge Angehörige in die Gefahr bringt, wegen einer Straftat verfolgt zu werden.

Verfahren gegen den Sohn

In der gestrigen Gerichtsverhandlung kam die Richterin dem mutmaßlichen wahren Schuldigen dennoch auf die Spur, indem sie die Speicherorte der kinderpornografischen Dateien genauer analysierte. Die Fotos und Videos waren fast ausschließlich in einem Verzeichnis gespeichert, das als Sicherheitskopie des Laptops des Sohnes betitelt war. "Hat Ihr Sohn einen Laptop?", fragte die Richterin. "Ja", erklärte der Angeklagte. Der Staatsanwalt forderte daraufhin Freispruch. Dem folgte die Richterin — "auch wenn ein Restzweifel bleibt".

Die Staatsanwaltschaft wird nun gegen den Sohn ein Verfahren einleiten, erklärte ein Sprecher gestern auf Anfrage.

(RP)
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