Krefeld Jugendschutz im Karneval: Stadt kündigt Kontrollen an

Krefeld · Rechtzeitig vor Karneval erinnert der städtische Fachbereich Jugendhilfe alle Eltern, Veranstalter und Einzelhändler daran, auch oder gerade im Karneval die Vorschriften zum Jugendschutz zu beachten. Die Stadt kündigte Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst an; insbesondere müssen Kioskbesitzer mit Stichproben rechnen, ob sie Alkohol nicht an Minderjährige verkaufen. Feste, Bälle, Discos, Feten und Partys werden im Karneval für alle Altersgruppen angeboten. Kinder und Jugendliche nehmen gemeinsam mit ihren Eltern, oft aber auch alleine daran teil. Dabei kann Frohsinn schnell zum Leichtsinn werden. Damit Karneval auch für Kinder und Jugendliche zu einem Erlebnis wird, appelliert der städtische Kinder- und Jugendschutz, einige erzieherische und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Kindern und Jugendlichen sollen weder Alkohol noch Zigaretten angeboten werden. Eltern sollten sich informieren, wo und mit wem ihre Kinder Karneval feiern und dafür sorgen, dass Kinder auf dem Heimweg begleitet werden und Jugendliche nur in Gruppen gehen.

Auch die Veranstalter und Gewerbetreibenden werden nachdrücklich gebeten, die Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Tabakwaren (dazu zählen auch E-Zigaretten) dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel (dazu zählen auch Alkopops) dürfen ebenfalls weder an Jugendliche abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen andere alkoholische Getränke wie Bier und Wein trinken. Öffentliche Tanzveranstaltungen dürfen sie nur in Begleitung einer "erziehungsbeauftragten" Person besuchen. Diese muss von den Eltern ausdrücklich beauftragt und mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bei solchen Veranstaltungen ohne Begleitung nur bis 24 Uhr anwesend sein. Auskünfte über die Jugendschutzbestimmungen geben die Fachkräfte für Jugendschutz Scarlett Kaulertz, Telefon 02151 863359, und Katharina Jakobs, Telefon 02151 863285. Hier ist auch die Broschüre "Karneval und Jugendschutz" erhältlich, die vor allem für Karnevalsvereine und Veranstalter entwickelt wurde.

(RP)
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