Krefeld Jugendschutz: Appell an Eltern

Krefeld · Die Vorschriften zum Jugendschutz auch oder gerade im Karneval zu beachten, daran erinnert kurz vor den "tollen Tagen" der städtische Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung alle Eltern, Veranstalter und Einzelhändler. Im Karneval werden Feste, Bälle, Discos, Feten und Partys für alle Altersgruppen angeboten. Kinder und Jugendliche nehmen oft auch allein daran teil. Ein Problem: Sie sehen Erwachsene als Vorbild, ahmen diese nach, lassen sich verleiten. Dabei kann Frohsinn schnell zum Leichtsinn werden. Damit Karneval auch für den Nachwuchs zu einem Erlebnis wird, appelliert der städtische Kinder- und Jugendschutz, einige erzieherische und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Kindern und Jugendlichen sollen weder Alkohol noch Zigaretten angeboten werden. Eltern sollten sich informieren, wo und mit wem ihre Kinder Karneval feiern und dafür sorgen, dass sie auf dem Heimweg begleitet werden und Jugendliche nur in Gruppen gehen.

Auch Veranstalter und Gewerbetreibende werden nachdrücklich gebeten, die Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Tabakwaren dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden, das gilt auch für Hochprozentiges. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen andere alkoholische Getränke wie Bier und Wein trinken.

Öffentliche Tanzveranstaltungen dürfen sie nur in Begleitung einer "erziehungsbeauftragten" Person besuchen. Diese muss von den Eltern beauftragt und mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bei solchen Veranstaltungen ohne Begleitung nur bis 24 Uhr anwesend sein.

(jon)
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