Krefeld IHK-Stiftung: Satzung ist in Teilen rechtswidrig

Krefeld · Das Verwaltungsgericht gab gestern einem Unternehmer aus Willich zum Teil Recht, der beklagte, dass die Industrie- und Handelskammer auf Gebieten tätig ist, die nicht zu ihren Aufgaben gehören.

So wie in der Vergangenheit kann es bei der Jubiläumsstiftung Krefeld der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein nicht mehr weitergehen. Sie hat in den zurückliegenden Jahren Selbsthilfegruppen, Altenklubs, Flüchtlingsvereine, Behindertenverbände und andere mildtätige und gemeinnützige Organisationen aus Krefeld auf Antrag finanziell unterstützt.

Das wird nach einem gestern verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf so nicht mehr möglich sein. Die Vorsitzende Richterin Nicola Haderlein gab dem Kläger - einem Logistikunternehmer aus Willich - Recht, dass diese Ausgaben nichts mit den Aufgaben der IHK zu tun hätten. Der Willicher hatte moniert, dass er über seine Beiträge als Pflichtmitglied in der Kammer Projekte bezahle, die "über den gesetzlich festgesteckten Rahmen" der Kammer hinausgehen.

Die 2006 erlassene Satzung der 1954 gegründeten Jubiläumsstiftung sei in Teilen "viel zu umfassend", sagte die Richterin. In diesen Teilen sei die Satzung rechtswidrig. Die Förderung humanitärer, gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke sei zukünftig verboten.

Allerdings lenkte die Kammer aus drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern darüber hinaus die Aufmerksamkeit darauf, dass Mitglieder der IHK formal berechtigt seien, zukünftig jede einzelne geförderte Maßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Der Kläger war in seinem Antrag nämlich noch viel weiter gegangen. Er wollte feststellen lassen, dass bereits die Gründung der Stiftung rechtswidrig gewesen sei, ferner beklagte er, dass die Stiftung noch heute fortgeführt werde.

Die IHK entgegnete, dass der Unternehmer mit seinen Bedenken recht spät komme, sei er doch bereits seit dem Jahr 1987 Mitglied der Kammer. Deshalb habe er sein Recht auf Klage verwirkt. Dies sah das Gericht anders - zumindest was die Fortführung der Stiftung anbetrifft. In diesem Fall sei er nämlich betroffen.

Anlässlich des 150-jährigen Bestehens der IHK wurden 1954 mehrere kleine Stiftungen mit einem Kapital von 50.000 Mark zusammengelegt. Hinzu kamen 100.000 Mark der Kammer. In den folgenden Jahren erhöhte sich durch Zustiftungen das Kapital auf 1,5 Millionen Euro ohne Zutun der Kammer. Das Stiftungskapital wurde also nicht durch Beiträge der Pflichtmitglieder gespeist. IHK-Geschäftsführer Rainer Noever und ein weiterer Angestellter der Kammer sind rund 20 Stunden im Jahr für die Stiftung tätig.

Die Richterin erklärte eindeutig, die Kammer dürfe eine Stiftung gründen und betreiben. Das sei auch kein unkontrollierter Geheimbund, weil die Vollversammlung nämlich alle fünf Jahre das Kuratorium wähle. Dessen ehrenamtlicher Vorsitzender Peter Welling betonte, dass bei Vergabe der Fördergelder stets darauf geachtet werde, dass der Zweck im Zusammenhang mit Wirtschafts- und Standortförderung stehe.

Richterin Franziska Hötte fasste in ihrem Bericht zusammen, dass rund 80 Prozent der Ausgaben dem weiten Bereich Ausbildung zuzuordnen seien. Der Rest entfalle auf Kultur, Denkmalpflege, Heimatkunde und humanitäre Projekte. Mit einer Änderung der Satzung für ihre Stiftung kann die IHK die Rechtsfehler beseitigen.

Geld wird es dann für Selbsthilfegruppen, Altenklubs, Flüchtlingsvereine, Behindertenverbände und andere mildtätige und gemeinnützige Organisationen aus Krefeld von der IHK nicht mehr geben.

(RP)
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