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Krefeld Hülser Berg: Mann schießt — Hund verletzt

Krefeld · Ein 54-jähriger Krefelder hat am Sonntagabend auf dem Hülser Berg in Höhe des Kinderspielplatzes einen Schuss aus einer Gasdruckpistole abgefeuert und dabei einen nicht angeleinten Hund verletzt.

"Der Mann hat gegen 17.45 Uhr meinem Labrador Jamie auf kurze Distanz ins Gesicht geschossen", erklärte dessen Besitzerin Heike Krebbers. Sie rief die Polizei.

Der Krefelder bestreitet den Vorwurf. Gegenüber den Polizeibeamten räumte der Mann zwar ein, die Waffe benutzt zu haben. Er habe jedoch nur in Notwehr einen Warnschuss in den Boden abgefeuert. Ein Tierarzt stellte jedoch Verletzungen der Hornhaut an beiden Augen des Hundes fest. Die Polizei ermittelt nun gegen den bisher nicht polizeibekannten 54-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wird ihn zur Vernehmung ins Präsidium vorladen.

Zwar verfügt der Krefelder über einen so genannten "Kleinen Waffenschein", der ihm das Führen der Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit erlaubt. Allerdings heißt es in einem Merkblatt der Polizei: "Verboten ist das Schießen außerhalb von Schießstätten und außerhalb der Wohnung und des befriedeten Besitztums."

Ausnahmen sieht das Gesetz nur in Fällen der Notwehr vor. Heike Krebbers ist sich ihrer Mitschuld bewusst. "Mein Hund gehört angeleint. Aber ich war nur zehn Meter hinter ihm, und er ist ausgebildeter Jagdhund und hört aufs Wort." Weil sie den Hund nicht anleinte, muss sie ein Verwarngeld zahlen. Sie kritisiert, dass der Mann ohne Vorwarnung geschossen haben soll.

"Mein Hund lief schwanzwedelnd auf ihn zu. Jeder normale Mensch ruft doch ,Nehmen Sie Ihren Hund an die Leine', statt gleich auf das Tier zu schießen." Sie fuhr mit ihrem Hund zur Tierklinik. "Die Augen waren gerötet und geschwollen und mein Jamie musste ständig zwinkern. Ich hoffe, dass er nach dem Vorfall noch bei der Jagd einsetzbar ist."

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob der Notwehrgedanke zu bejahen ist. Sieht der Staatsanwalt das anders, droht dem Schützen eine einkommensabhängige Geldbuße bis maximal 10 000 Euro.

(RP)
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