Krefeld Harte Zeiten für Spielhallenbetreiber

Krefeld · In Spielhallen können Kunden Geld gewinnen oder verlieren. Die Stadt zählte bisher zu den Gewinnern. Sie nimmt von den Betreibern durch die Vergnügungssteuer Millionen Euro ein. Das könnte sich nachhaltig ändern.

 Allein an der Rheinstraße befinden sich innerhalb der Mindestabstandsfläche von 300 Metern Luftlinie drei Spielhallen. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag darf davon zukünftig nur noch eine betrieben werden. Nach einem OVG-Urteil muss die Stadt ihre Auswahlentscheidung vor dem 1. Juli treffen, laut Ministerium bis 30. November dieses Jahres. Diese unterschiedliche Auffassung könnte Raum für spätere Schadensersatzklagen bieten.

Allein an der Rheinstraße befinden sich innerhalb der Mindestabstandsfläche von 300 Metern Luftlinie drei Spielhallen. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag darf davon zukünftig nur noch eine betrieben werden. Nach einem OVG-Urteil muss die Stadt ihre Auswahlentscheidung vor dem 1. Juli treffen, laut Ministerium bis 30. November dieses Jahres. Diese unterschiedliche Auffassung könnte Raum für spätere Schadensersatzklagen bieten.

Foto: Thomas lammertz

Der neue Glücksspielstaatsvertrag greift ab dem 1. Dezember dieses Jahres und hat massive Auswirkungen für die Spielhallenbetreiber. Die müssen neue Anträge stellen und damit rechnen, dass sie ihren Betrieb schließen müssen. Die neue Regelung soll ausdrücklich eine Ansiedlung erschweren und zu einer Verringerung des Bestands sorgen. So schreibt die neue Bestimmung unter anderem einen Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle vor.

Der Glücksspielstaatsvertrag sieht eine fünfjährige Übergangsfrist vor, die am 30. November dieses Jahres endet. Die Konsequenzen sind sowohl für die Betreiber als auch für die Vermieter der Lokalitäten massiv. "Sofern unter diesen Umständen nicht alle bestehenden Spielhallen weiter betrieben werden könnten, müssten die Behörden ihre Auswahlentscheidung vor dem 1. Juli dieses Jahres treffen und nicht erst vor dem 1. Dezember 2017", urteilte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster vor wenigen Wochen. Damit würde Betreibern und Mietern mehr Zeit eingeräumt, sich auf die womöglich existenziell ändernde Lage einzustellen.

Gleichzeitig entschied der 4. Senat, dass der Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1. Juli nur noch erlaubt werden dürfe, wenn eine "glücksspielrechtliche Erlaubnis" erteilt sei. Die hingegen dürfe nur unter den Bedingungen des neuen Glücksspielvertrages erteilt werden. Das klingt alles kompliziert, ist es wohl auch. Denn das Ministerium für Inneres und Kommunales beeilte sich einen Tag mach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in einem Erlass an die Bezirksregierung zu betonen, dass es bei seiner bisherigen Auffassung bleibe. "Das Ministerium erklärt, dass die fünfjährige Übergangsfrist ab 1. Dezember 2012 zu gewähren ist und die Kommunen von einer Umsetzung der glücksspielrechtlichen Anforderung für Spielhallen sowie von Ordnungswidrigkeiten vor dem Stichtag 1. Dezember 2017 absehen mögen", informierte Stadtsprecher Manuel Kölker auf Anfrage unserer Redaktion.

Die Stadt Krefeld habe alle Spielhallenbetreiber schriftlich auf eine eventuelle Antragstellung nach dem Glücksspielstaatsvertrag hingewiesen und über das Ende der Übergangsfrist zum 30. November 2017 informiert. Die ersten Antragseingänge seinen zu verzeichnen, mit anderen Betreibern befinde sich der Fachbereich Ordnung in Gesprächen. In welchen Konstellationen und in welchem Umfang Ausnahmen zugelassen werden, könne derzeit noch nicht beantwortet werden. Hierfür sind die Kriterien im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK NRW) ausschlaggebend, berichtet Kölker weiter.

Übersetzt heißt das wohl: Gericht und Ministerium sind unterschiedlicher Auffassung über die zeitlichen Abläufe und Fristen. Daraus entsteht die Gefahr, dass Betreiber von Bestandshallen, die erst nach dem 1. Juli eine Entscheidung von seiten der Stadt Krefeld erhalten, welche Spielhalle innerhalb einer Mindestabstandszone geschlossen werden müsse und welche betrieben werden dürfe, Schadensersatz einzuklagen versuchen, weil sie nach dem OVG-Urteil verspätet über die Zukunft ihres Geschäfts unterrichtet worden seien. Wer dann Gewinner oder Verlierer dieses "Glücksspiels" wird, ist offen.

Die Thematik Glücksspielstaatsvertrag wird auf Wunsch der SPD am Donnerstag, 6. Juli, auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates stehen. Die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Maßnahmenkonzeptes zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages zur Suchtprävention und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen zu beauftragen und dem Rat vorzulegen: Unter anderem sei dem "gesetzgeberischen Auftrag konsequent nachzukommen", den Spielhallenbestand zu verringern.

(sti)
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