Krefeld Hammermord: Täter muss in die Psychiatrie

Krefeld · Der 56-jährige Angeklagte, der seine Frau umgebracht hat, wird in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. das hat das Landgericht Krefeld gestern beschlossen. Der Mann leidet unter Wahnvorstellungen.

 Der 56-jährige Angeklagte verbarg zum Prozessauftakt sein Gesicht hinter einen Blatt Papier.

Der 56-jährige Angeklagte verbarg zum Prozessauftakt sein Gesicht hinter einen Blatt Papier.

Foto: samla.de

Der 56-jährige Mann, der im März seine Ehefrau mit mehreren Hammerschlägen auf den Kopf tötete, muss dauerhaft in die Psychiatrie. Das Krefelder Landgericht hat am gestrigen zweiten Verhandlungstag die Unterbringung des Berufskraftfahrers angeordnet. Nach dem Gutachten des Sachverständigen hatten sowohl die Staatsanwältin als auch die Verteidigerin eine Einweisung befürwortet.

Der Richter machte die Krankheit des Mannes für die Tat verantwortlich. Er leidet an einer wahnhaften Störung. Seit einiger Zeit hatte er geglaubt, seine Frau betrüge ihn, habe mit einer Sekte und schwarzer Magie zu tun. Für seine Taten sei er nicht verantwortlich. "Er wurde von dem Schicksalsschlag getroffen, für den er nichts kann", führte der vorsitzende Richter weiter zu der Erkrankung aus. Der Krefelder sei Zeit seines Lebens ein rechtschaffener Mensch gewesen, der fleißig arbeitete und gut für seine Familie sorgte. Die Wahnvorstellungen trieben ihn schließlich zu der Tat. Aufgrund seiner Krankheit könne er nicht wegen Mordes bestraft werden. Die Kammer wünsche ihm von Herzen, dass die Ärzte "Zugang zu ihm finden". Bisher hatte der 56-Jährige keine Einsicht in seine Krankheit gezeigt und sich daher nicht entsprechend behandeln lassen. Auch die Staatsanwältin betonte, dass die Krankheit Schuld am Verhalten des Mannes war. Er habe seiner Frau vorgeworfen fremdzugehen, ihr Handy kontrolliert und sie zur Arbeit gebracht. Eine Zeit lang musste sie ihn sogar bei Fahrten mit dem Lkw begleiten. Als sie ankündigte, ihn zu verlassen, sei er in tiefe Verzweiflung gefallen und habe ihren und seinen Tod geplant. Ob er die Frau auf der Autobahn oder in der Tiefgarage erschlug, könne sie nicht feststellen. Der Beschuldigte hatte beide Versionen angegeben. Sicher sei aber, dass die 53-Jährige keine Chance hatte, dem Angriff zu entgehen. Ihr Ehemann tötete sie nach über 30 Ehejahren mit zahlreichen Hammerschlägen auf den Kopf. Die Entscheidung des Gerichts nahm der Krefelder an. Sie ist bereits rechtskräftig.

(RP)
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