Krefeld Haftstrafe für Verbreitung von Kinderpornografie

Krefeld · Ein einschlägig vorbestrafter 24-Jähriger aus Krefeld muss wegen Besitzes und Verbreitens kinderpornographischer Schriften für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis.

Vor dem Krefelder Schöffengericht hat der Angeklagte gestern eingeräumt, zwischen September und Dezember 2010 eine Vielzahl von kinderpornographischen Dateien heruntergeladen und bei einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt zu haben.

"Ich stehe dazu, dass ich das gemacht habe" sagte der 24-Jährige sichtlich beeindruckt. Das hatte er schon nach der Durchsuchung seiner Wohnung durch die Polizei zugegeben. Dass der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist, zeigt aus Sicht der Richter, dass der Täter eine gewisse Neigung habe, die problematisch ist. Bei dem Prozess kam gestern heraus: Noch als Jugendlicher war der 24-Jährige wegen sexuellen Handlungen vor einem Kind verurteilt worden. Auch eine Jugendstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hatte er schon verbüßt. Seitdem steht er unter Führungsaufsicht. Außerdem hat er einen gesetzlichen Betreuer und wurde zur Verhandlung von einer Mitarbeiterin des betreuten Wohnens begleitet.

Der 24-Jährige gelobte gegenüber dem Gericht, sich ändern zu wollen: "Ich kann das vermeiden", versicherte er dem Richter im Hinblick auf mögliche zukünftige Straftaten. Seit knapp zwei Jahren mache er deshalb eine Therapie. Wenn er genügend Beschäftigung habe, sitze er auch nicht so oft am Computer, sagte er. Das überzeugte das Gericht jedoch nicht ganz. "Wir haben uns letztlich nicht zu einer Bewährungsstrafe durchringen können, sagte der Richter nach einer Beratung mit den Schöffen und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Es sei nicht sicher, dass der Mann eine Bewährungsstrafe ernst genug nehmen würde und keine weiteren Taten mehr begehe.

(RP/rl)
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