Krefeld Haft wegen Drogenhandel und Waffenbesitz

Krefeld · Das Landgericht ordnete an, dass ein 27-jähriger Krefelder in eine Entziehungsanstalt muss. In seiner Wohnung wurden unter anderem 600 Gramm Marihuana und 800 Gramm Amphetamine gefunden.

Das Landgericht hat einen 27-jährigen Krefelder wegen Drogenhandels und Waffenbesitzes zu fünfeinhalb Jahren Haft und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Seine Lebensgefährtin bekam wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Paar gestand die Taten.

Eigentlich ist es klar geregelt: Auf Stellplätzen in der Tiefgarage stehen Fahrzeuge, manchmal sieht man auch Getränkekisten und Ersatzteile. Der Krefelder hatte dort indes einen gut gesicherten Metallschrank mit knapp 50.000 Euro Dealgeld, das wohl keiner vermutete. Auch die Polizeibeamten waren nur durch einen Zufall auf das Geld gestoßen. Denn eigentlich hatte die Freundin des Krefelders die Polizei gerufen, weil der 27-Jährige im September in seiner Wohnung von vier Männern überfallen und übel zugerichtet worden war. Sie hatten das in der Tiefgarage deponierte Geld nicht gefunden. Während der Krefelder im Krankenhaus lag, hatten die Ermittler allerdings nicht nur die Suche nach den Tätern aufgenommen, sondern waren bei Sicherung des Tatortes auf eine ganze Menge Drogen gestoßen. Knapp 600 Gramm Marihuana, 800 Gramm Amphetamine, Ecstasy-Zubereitungen und Zubehör wurden in mehreren Räumen gefunden. Auch eine Gaspistole, Elektroschocker und ein Schlagstock wurden sichergestellt, außerdem ein Anzuchtset und eine Wärmelampe. "Keine Stiefmütterchen, sondern Cannabis", sagte der Richter, sollte damit in der Wohnung gezogen werden.

Die Freundin habe mit allem nichts zu tun, sagte der Krefelder. Sie habe gewusst, dass er Betäubungsmittel verkaufte, um den eigenen Konsum zu finanzieren. Zwar hätten beide Drogen genommen, sie aber habe ihn immer vom Verkauf abbringen wollen. Es sei richtig, dass er einige der Verkaufsgespräche über ihr Handy führte. Auf die Waffen habe sie keinen direkten Zugriff gehabt. Die hätten auf einem für sie nicht ohne weiteres erreichbaren hohen Schrank und im Tresor gelegen.

Hintergründe zum Drogenkauf und zu Mittätern wollte der Angeklagte nicht preisgeben. Auch zur genauen Herkunft des Geldes wollte er keine Angaben machen. Knapp 50.000 Euro und weiteres Dealgeld aus der Wohnung erklärte das Gericht für verfallen. Der Krefelder hatte zur Tatzeit schon unter Bewährung gestanden. Er war bereits vor dem Schöffengericht wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Ein Sachverständiger führte aus, dass der Mann die Taten aufgrund seines Konsums beging. Das Gericht ordnete daher die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Auch die vier mutmaßlichen Täter, die die Ermittlungen durch den Überfall im September ins Rollen gebracht haben, sind ausfindig gemacht worden. Auch hier gibt es bald ein Verfahren.

(RP)
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