Krefeld Grundsteuer: Stadt mahnt direkt ab

Krefeld · Zahlreiche Grundbesitzer waren überrascht, als sie eine Mahnung von der Stadt im Briefkasten hatten. Die versendet keine Jahresbescheide mehr. Wer versäumt hat rechtzeitig zu zahlen, muss sechs Euro Mahngebühr drauf legen.

 Sechs Euro Mahngebühr verlangt die Stadt für die verspätete Zahlung der Grundsteuer B.

Sechs Euro Mahngebühr verlangt die Stadt für die verspätete Zahlung der Grundsteuer B.

Foto: T. Lammertz

Als Werner Simons den Brief von der Stadt öffnet, staunt er nicht schlecht. Die Grundsteuer B solle er bezahlen, teilt ihm das Liegenschaftsamt mit, und bitte sechs Euro Mahngebühr. Werner Simons denkt nach, fragt sich, ob er etwas versäumt hat, und blättert in seinen Unterlagen. Aber er findet nichts, keinen Hinweis, keinen Gebührenbescheid, keinen ersten Brief. Simons, Hauseigentümer an der Friedrich-Ebert-Straße, hat nur diese Mahnung bekommen.

Werner Simons zweifelte zuerst an sich selbst und wendete sich schließlich an den Zentralen Finanzservice und das Liegenschaftsamt. Dort teilte man ihm mit, dass es am 15. Februar eine Meldung im Pressedienst der Stadt gegeben habe. Darin hätte die Stadt mitgeteilt, fortan keine Gebührenbescheide über Grundbesitzabgaben zu verschicken. Er könnte sich entweder die Zahlungstermine selbstständig merken oder eine Einzugsermächtigung unterzeichnen. Die Mahngebühr erlasse man ihm - aus Kulanz.

"Diese Vorgehensweise ist unmöglich", empört sich Werner Simons. Er glaubt, dass viele sich beim Anblick der Mahnung erschrecken und die sechs Euro Mahngebühr sofort bezahlten. "Eine freundliche Frau im Liegenschaftsamt hat meine Mahngebühr storniert, aber da habe ich Glück gehabt", erzählt er. Er sei am Donnerstagmorgen zu der Behörde gegangen und hätte dort bereits um neun Uhr morgens etwa 50 frustrierte Bürger vorgefunden, die allesamt dasselbe Problem hatten: eine Mahnung ohne einen Grundbescheid.

Die Stadt teilt auf Anfrage mit, dass sie im Rahmen eines Pressegesprächs im Juli 2015 daraufhingewiesen habe, dass sie ab 2016 auf den Versand von Grundsteuerjahresbescheiden verzichte. "Sämtliche Informationen einschließlich Pressemitteilungen zum Thema Grundsteuer hat der Fachbereich auf seiner Internetseite veröffentlicht, die der Krefelder Bürgerschaft rund um die Uhr zur Verfügung steht", schreibt die Stadt. Dass sich vermehrt Bürger über diese Vorgehensweise beschweren würden, hat die Stadt hingegen nicht beobachtet. "Das neue Versandverfahren hat zu verstärkten Nachfragen der Steuerpflichtigen geführt. Allerdings handelt es sich dabei nahezu durchgehend um allgemeine Verständnisfragen, die nicht als Beschwerden im engeren Sinne zu werten sind", heißt es.

Grundbesitzer, die sich schon vor längerer Zeit für eine Einzugsermächtigung entschieden haben, sind von dem Problem nicht betroffen. Da die Steuern ohnehin von ihren Konten direkt abgebucht werden, müssen sie auch nicht mehr aktiv werden und selbst überweisen. Nur wer bar zahlt oder seine Grundsteuer B für gewöhnlich selbst überweist und das vergessen hat, bekommt eine Mahnung nebst Mahngebühr.

Nach Angaben der Stadt haben sich etwa 60 Prozent der Steuerpflichtigen für eine Einzugsermächtigung entschieden. "Dabei wird den Bürgern nicht zuletzt zu ihrer eigenen Entlastung die Teilnahme am Lastschriftverfahren empfohlen", schreibt die Stadt. Wer daran teilnimmt, kann die Bezahlung der Abgaben nicht versäumen. In der Regel ist die Grundsteuer zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages an vier gesetzlich festgelegten Terminen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Dass die Mahngebühren wie bei Werner Simons erlassen werden, ist allerdings eher ein glücklicher Ausnahmefall. "Ein Zahlungsverzug zieht die per Gesetz festgelegten Mahngebühren und Säumniszuschläge nach sich", schreibt die Stadt. Und weist dadurch ausdrücklich darauf hin, dass die Grundbesitzer, die eine solche Mahnung bekommen haben, auch die Mahngebühr in Höhe von sechs Euro entrichten müssen.

Die Stadt ermuntert Bürger dazu, das Internet zu nutzen. Rund 70 Prozent der Bürgerkontakte in dem Fachbereich Finanzen werden inzwischen digital abgewickelt.

www.krefeld.de/fb21

(her)
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