Krefeld Glücksspielstaatsvertrag: 56 von 63 Spielhallen erfüllen Kriterien nicht

Krefeld · Der Stadtrat soll morgen dem Plan der Verwaltung zustimmen, die Schließung von Spielhallen aus Härtefallgründen bis ins Jahr 2021 hinein zu strecken.

Am 1. Dezember 2012 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Den Betreibern von Spielhallen und den Kommunen wurde eine Übergangszeit von fünf Jahren eingeräumt, um die gesetzlichen Erfordernisse zu erfüllen. Dazu zählt unter anderem ein Mindestabstand von 350 Metern zwischen den Spielhallen und ein Verbot von Mehrfachkonzessionen in einer Immobilie. Auch diese Frist ist abgelaufen. Jetzt wird es ernst. Sowohl die Stadt Krefeld als auch die Betreiber der Spielhallen gehen ins Risiko.

Sollte die Stadt nicht rechtsfehlefrei entscheiden, könnten auf sie Schadensersatzklagen in beträchtlicher Höhe zukommen. Den Betreibern droht hingegen die Schließung ihrer Spielhallen beziehungsweise eine drastische Reduzierung des Angebots. Beides könnte sie geschäftlich und existenziell in eine Notlage bringen.

Weil der Gesetzgeber dies vorausgeahnt hat, ermöglicht er den Kommunen, Härtefallregelungen zu treffen. Die Krefelder Stadtverwaltung plant, davon regen Gebrauch zu machen und sich die Zustimmung zu ihrem Plan von der Politik in der morgigen Sitzung des Stadtrates zu holen.

Ziel der Strategie ist es, bis zum Sommer 2021 die Zahl der Spielhallen im Stadtgebiet von derzeit 63 an 37 Standorten schrittweise auf 20 Spielhallen an 20 Standorten zu reduzieren. Das Besondere am Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag liegt darin, dass die vor dem Stichtag betriebenen Spielhallen zwar einen Vertrauens-, aber keinen Bestandsschutz genießen. Die Inhaber müssen ihre Betriebe Schritt für Schritt auf das neue Recht umstellen.

Da sie in der Regel langfristige Mietverträge abgeschlossen und Investitionen getätigt haben sowie Mitarbeiter beschäftigen, stecken sie in einem Korsett aus finanziellen Verpflichtungen. Zur Vermeidung sogenannter unbilliger Härten kann der Betreiber auf seine Kosten darlegen, wie sehr er von einer Schließung seiner Spielhallen in der Existenz betroffen wäre. Alle der Stadtverwaltung vorliegenden Härtefallanträge argumentieren entsprechend. Allerdings sieht sich die Verwaltung aufgrund mangelnder Sachkenntnis nicht in der Lage, eine Amortisierungs- beziehungsweise Wirtschaftlichkeitsanalyse durchzuführen. Es sei deshalb unter Beachtung alles Aspekte nicht auszuschließen, dass das Vertrauen der Spielhallenbetreiber als schutzwürdig betrachtet werden müsse, heißt es in der Beratungsvorlage für die Sitzungs des Stadtrates.

Einen Ausweg aus der Zwickmühle sieht die Verwaltung in einem "Krefelder Weg". Es sei beabsichtigt, in 43 von 56 Fällen eine Befreiung vom Mindestabstandsgebot und vom Verbundverbot mit der Auflage zuzulassen, bis zum 30. Juni 2021 die Zahl der Geldspielgeräte ab Juli dieses Jahres jährlich um 25 Prozent zu reduzieren. Bis dahin hätten alle 43 Spielhallen ihre Geldspielgeräte abgebaut. Neben den sieben Hallen, die bereits heute alle Voraussetzungen erfüllen, würden nur noch 13 Standorte übrigbleiben, die die jeweils ältesten Betriebserlaubnisse besitzen. Der Stadtrat soll dieser Vorgehensweise zustimmen.

(sti)
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