Krefeld Gewerkschaft Verdi will gegen verkaufsoffene Sonntage klagen

Krefeld · Elf verkaufsoffene Sonntage in Krefeld - davon vier in der Innenstadt - hat der Handelsverband Krefeld-Kempen-Viersen für 2017 geplant. Verdi lehnt das ab und will gegen die Stadtentscheidung vorgehen.

 Die Gewerkschaft Verdi will gegen verkaufsoffene Sonntage klagen (Symbolbild).

Die Gewerkschaft Verdi will gegen verkaufsoffene Sonntage klagen (Symbolbild).

Foto: dpa, hcd kno olg lof

Was Krefelds Politiker in der jüngsten Ratssitzung ohne Diskussion durchwinkten, könnte für den Einzelhandel teuer, weil unberechenbar werden. Mit Blick auf "Verkaufsoffene Sonntage" votierte eine breite Mehrheit für die "Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass". Die Politik sprach sich dafür aus, die "Anzahl von bis zu elf verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen auszuschöpfen".

Ob es dazu kommt, ist ungewiss. "Wir lehnen mit Blick auf die Beschäftigten verkaufsoffene Sonntage ab. Das gilt auch für Krefeld", betont Verdi-Gewerkschaftsassistentin Martina Schilken: "Wir werden jeden Fall verwaltungsrechtlich prüfen."

Elf verkaufsoffene Sonntage in Krefeld - davon vier in der Innenstadt - hat der Handelsverband Krefeld-Kempen-Viersen für 2017 geplant. Der erste soll am 28. Mai in Hüls im Rahmen von Kirmes und Schützenfest stattfinden. Markus Ottersbach, Geschäftsführer des Handelsverbandes, geht davon aus, dass es grünes Licht für die Veranstaltung(en) gibt: "Wir sind mit Verdi im Gespräch."

Wo es verkaufsoffene Sonntage gibt und wo nicht, ist mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar. Die Situation in NRW ist verfahren. Und es stellt sich die Frage: Mit welchen Maßstäben geht Verdi an die Beurteilung heran? Ebenso fraglich sind die unterschiedlichen Vorstellungen der Richter. Auch hier scheint es mehr oder weniger strenge Auslegungen zu geben. "Geregelt ist, dass jedes Geschäft ,aus besonderem Anlass' maximal viermal im Jahr geöffnet haben darf", so Ottersbach.

Da eine Stadt wie Krefeld mehrere Zentren habe, komme man auf elf Termine. Es müsse allerdings einen Anlass von "herausragender Bedeutung mit entsprechender Besucherprognose", wie ein Stadtfest oder Ähnliches, geben. Nur dadurch sei zu beurteilen, ob nun die Veranstaltung oder die Einkaufsmöglichkeiten die Hauptsache für das Publikum darstellten.

Nach der jüngsten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte muss das Shopping-Erlebnis zweitrangig sein. Verdi führt ein weiteres Argument gegen den verkaufsoffenen Sonntag an: "Dieser Tag soll frei sein für Familie und Religion", sagt Schilken. "Arbeit hat dort traditionell keinen Platz. Die Mehrheit unserer Beschäftigten hat sowieso wenige Möglichkeiten, Zeit mit Kindern und Partnern zu planen. Daher hat der Sonntag einen wichtigen gesamtgesellschaftlichen Wert, der weit über die Zahlung möglicher Zuschläge hinausgeht."

Parallel ist eigentlich auch die Krefelder Verwaltung gefordert. Das Gericht hat als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Sonn- und Feiertagsöffnungen die Städte unter anderem verpflichtet, "die Anlassbezogenheit durch eine belastbare Prognose" zu begründen. "Den Kommunen fehlen aber Hinweise, auf welcher Grundlage diese Prognosen durchzuführen sind", erklärt die Stadtverwaltung.

Auf Initiative des NRW-Wirtschaftsministeriums sei unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen, Gewerkschaften sowie der Wirtschafts- und Handelsverbände übereinstimmend festgestellt worden, dass die Attraktivität der Innenstädte erhalten bleiben muss, ohne die rechtlichen Vorgaben durch die Verfassung und das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Frage zu stellen.

Daher wurde durch das Ministerium eine Arbeitsgruppe gegründet. "Bei der ersten Sitzung Anfang März 2017 wurde festgestellt, dass besonders bei der Ermittlung der Besucherzahlen für die geforderte Prognose großer Klärungsbedarf besteht", teilt dazu die Krefelder Verwaltung in der Ratssitzung den Politikern schriftlich mit.

Das Ministerium plane in Kürze, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das Lösungen für die Ermittlung der Zählung für eine Prognose erarbeiten soll. "Da das Gutachten nicht vor 2018 fertig sein wird, müssen die Kommunen bis dahin eigene Formeln oder Bemessungsgrundlagen zugrunde legen", sagt die Stadtverwaltung - und leitet diese Arbeit gleich weiter: Für die verkaufsoffenen Sonntage in 2017 müsse dies in Krefeld durch den Handelsverband und die Werbegemeinschaften sichergestellt werden.

(RP)
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