Krefeld Gesamtschule in Oppum genehmigt

Krefeld · Damit kann das Anmeldeverfahren ab dem 10. Februar beginnen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat gestern die Genehmigung zur Errichtung der fünften Städtischen Gesamtschule in Oppum erteilt. Gleichzeitig verpflichtet Regierungspräsidentin Anne Lütkes in einem Schreiben an Oberbürgermeister Frank Meyer die Stadt Krefeld dazu, zügig ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zu beschließen und der Bezirksregierung vorzulegen. Damit soll die Stadt ihre Handlungsfähigkeit auch im Hinblick auf die beabsichtigte Errichtung der fünften Gesamtschule sicherstellen. Für Eltern bedeutet das: Das Anmeldeverfahren kann wie geplant ab dem 10. Februar uneingeschränkt durchgeführt werden. Der Bau der neuen Schule wird nach bisheriger Planung rund 14 Millionen Euro kosten. Die bisherige Realschule in Oppum soll zur Gesamtschule umgebaut werden. Ab dem Schuljahr 2017/2018 soll die Realschule Gebäude der Stephanusschule mitnutzen, die Stephanusschule wiederum ab 2019/2020 an die Hafelsstraße umziehen.

Geplant ist ferner, dass sich die neue Gesamtschule zunächst die Gebäude mit der Realschule Oppum am Standort Schmiedestraße teilt. Die Planer gehen davon aus, dass im Gründungsjahr die Kapazitäten an diesem Standort für die Einrichtung von fünf Klassen und einem Lehrerzimmer ausreichen. Für den Verwaltungstrakt sind Container vorgesehen. Die neu zu gründende Gesamtschule Oppum soll sich einen eigenen Namen wählen können. Regierungspräsidentin Lütkes verband die Genehmigung mit scharfen haushaltsrechtlichen Ermahnungen. Lütkes macht deutlich, dass das Nothaushaltsrecht uneingeschränkt für die Stadt gelte, wenn die Bezirksregierung das Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigen könne.

Wenn Krefeld wider Erwarten in der vorläufigen Haushaltsführung bleiben sollte, dann werde sie "deren Einhaltung in wesentlich stärkerem Maße als zuletzt begleiten und das aufsichtliche Instrumentarium ausschöpfen, um wieder einen rechtskonformen Zustand herzustellen", heißt es in dem Schreiben an den Oberbürgermeister.

(vo)
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