Krefeld Gericht stellt Verfahren nach Zugunglück ein

Krefeld · Nach einem Zugunglück in Krefeld hat das Amtsgericht jetzt das Verfahren gegen zwei Verantwortliche, darunter den Lokführer, eingestellt. Der Güterzug war im Oktober vergangenen Jahres in eine Brückenmauer gerast.

Krefeld: Betonteile von Unterführung stürzen ab
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Betonteile von Unterführung stürzen in Krefeld ab

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Die Staatsanwältin sprach von fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit grob pflichtwidrigem Verhalten gegen Vorschriften zur Sicherung des Schienenverkehrs. Erst nach knapp vierstündiger Verhandlung wurde das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt. Der Lokführer muss 4000 Euro, der Fahrdienstleiter aufgrund geringeren Verschuldens und geringeren Einkommens 2000 Euro zahlen. Insgesamt 1500 Euro gehen davon als Entschädigung an das Opfer.

Eine Kinderkrankenschwester war an dem Morgen mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit. Sie habe schon vor der Brücke auf der Voltastraße ein auffälliges Geräusch gehört, sei aber weitergefahren, weil sie es eilig hatte, sagte die 51-Jährige. Weit kam sie aber nicht mehr: "Als ich unter der Brücke war, sprühte es auf einmal Funken!” Sie sei gestürzt, Brückenteile fielen auf die Fahrbahn. Verstört nahm sie ihr Fahrrad und setzte ihren Weg fort. Sie müsse wohl unter Schock gestanden haben, sagte die Frau. Ihre Arbeitskollegen schickten sie später zur Notaufnahme. Dort wurden Prellungen und eine Zerrung attestiert. "Wir sind alle froh, dass Ihnen nicht mehr passiert ist”, richtete der Lokführer das Wort an die Geschädigte und entschuldigte sich. "Ich hatte einen Schutzengel, das ist mir klar!”, sagte die 51-Jährige. Sie mache den Angeklagten keinen Vorwurf und nehme die Entschuldigung an.

Die Angeklagten räumten die äußeren Umstände ein. Um einen anderen Zug passieren zu lassen, hatte der Fahrdienstleiter von der Duisburger Schaltzentrale aus den Lokführer angewiesen, zunächst weiterzufahren, um einen anderen Zug passieren zu lassen und dann zurückzusetzen. Weil er die Weiche nicht richtig stellte, war der Güterzug beim Rückwärtsfahren aber auf ein anderes Gleis gelang, als geplant. Das sei im hektischen Berufsverkehr geschehen und allenfalls ein geringes Versagen, sagte sein Verteidiger. Der Lokführer war dann ohne an das andere Zugende zu gehen und sich einen Überblick über die Lage zu verschaffen, auf das falsche Gleis gefahren und hatte den Prellbock gerammt. Eine Brückenmauer durchbrach und Trümmer stürzten auf die Voltastraße.

Ein Oberleitungsmast samt Leitungen stürzte ein. Als der 650 Meter lange Zug zum Stehen kam, hatte ein Waggon schon die Mauer durchbrochen. Die Richterin betonte, dass der 58-Jährige auf keinen Fall fahren durfte, ohne die Strecke einsehen zu können. Er hätte seinen Zugbegleiter schicken und sich über Funk mit ihm verständigen müssen. Andernfalls hätte er selber an das Zugende gehen und die Funksteuerung einschalten müssen.

(BL)
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