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Krefeld Gericht fällt "Todesurteil" für einen Baum

Krefeld · Für Marliese und Gerhard Darsow ist es ein Schildbürgerstreich, der sie fassungslos macht: Trotz Baumschutzsatzung soll ihre mehr als 70 Jahre alte Douglasie so beschnitten werden, dass anschließend die Standsicherheit gefährdet ist.

 Die Douglasie im Garten von Gerhard und Marliese Darsow in Forstwald beschäftigt erst eine Nachbarin und jetzt die Gerichte.

Die Douglasie im Garten von Gerhard und Marliese Darsow in Forstwald beschäftigt erst eine Nachbarin und jetzt die Gerichte.

Foto: Lammertz

Eigentlich ist es ein idyllisches Wohnen im Forstwald. Der Wald als einrahmende Kulisse, dazu viele Grundstücke, die ebenfalls über einen alten Baumbestand verfügen, machen die Gegend zur Wohlfühloase. Wer hierhin zieht, der möchte eigentlich ein Stück Natur erleben.

Die Betonung dabei liegt auf dem Wörtchen "eigentlich". Wie wahr dies ist, müssen Gerhard Darsow und seine Frau Marliese derzeit erleben. Seit Jahren gibt es Probleme mit der Nachbarin zur linken Seite, die jetzt in einem Urteil des Amtsgerichtes Krefeld gipfeln. Stein des Anstosses sind die Bäume der Darsows, die seit 45 Jahren im Forstwald stehen. Im Speziellen geht es um eine mehr als 70 Jahre alte Douglasie, die an einer Ecke ihres Grundstückes steht. Die Nachbarin fühlt sich durch den Baum belästigt. Sie empfindet die herabfallenden Nadeln und Zapfen als unzumutbar. Laut ihrer Aussage muss sie jährlich ein bis zwei Biotonnen, gefüllt mit Nadeln und Zapfen, entsorgen. Daher fordert sie einen Rückschnitt der Äste des Baumes, die in ihr Grundstück ragen, und zwar über die gesamte Höhe des Baumes, die bei gut 20 Metern liegt.

"Zuerst berief sie sich auf Schatteneinfall durch den Baum auf die Einfahrt", berichtet Gerhard Darsow. Die erste Klageschrift ging im Januar 2015 ein und wurde widerlegt, weil aufgrund der nördlichen Lage des Baumes keine beeinträchtigende Verschattung stattfinden kann. Ende April des selben Jahres entzog die Douglasie in der nächsten Klageschrift den Nachbarspflanzen zu viel Wasser, so dass diese nicht mehr gedeihen konnten. Auch ohne Erfolg.

Es kam danach der Vorwurf, dass die Dachrinnen aufgrund des Baumes mehrmals gereinigt werden müssten. Tatsache ist aber, dass die Douglasie in keiner Weise in die Dachrinne des Nachbargebäudes ragt. "Wir wollten unserer Nachbarin entgegenkommen und erklärten uns zu einem Kronenschnitt des Baumes bereit", erinnert sich Marliese Darsow. Dafür stellte das Ehepaar eigens bei der Stadt Krefeld eine Ausnahmegenehmigung von der städtischen Baumschutzsatzung. Es kam zu einem Ortstermin, bei dem festgestellt wurde, dass der wertvolle Baum keinen Kronenschnitt erhalten sollte. Dieser ist nur gedacht, wenn Schwachstellen zugegen sind. Etwas, was bei der Douglasie nicht der Fall ist.

Die Darsows dachten, damit sei das Thema um ihren geliebten Baum endlich vorbei. Doch dem war nicht so. Die Nachbarin brachte nun das Argument des besagten angeblich starken Nadel- und Zapfenabwurfes an. Das Ehepaar ließ ein Fachunternehmen kommen und ein Gutachten erstellen. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine solcher Beschnitt bis in die Spitze ist nicht zu empfehlen "da die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist!" heißt es im Schreiben vom 4. August 2017. Das scheint aber niemanden zu interessieren. Die ganze Odyssee gipfelte jetzt in einem Urteil des Amtsgerichtes Krefeld. Das Ehepaar wurde dazu verurteilt, die von ihrem Grundstück zur Nachbarin überragenden Äste so zu entfernen, dass "keinerlei Äste und Zweige mehr in das Grundstück der Klägerin ragen", wie die Richterin anordnete. Für die Darsows eine absolut unverständliche Aussage. "Für unseren Baum ist das ein Todesurteil. Die Standsicherheit der Douglasie ist nicht mehr gegeben. Wer haftet, wenn danach etwas passiert?" fragt Gerhard Darsow. Für ihn und seine Frau ist klar, dass sie das Urteil anfechten werden. "Uns ist es unverständlich, warum jemand in diese Gegend zieht, der etwas gegen Bäume hat. Wir haben aufgrund unserer Nachbarin und um des lieben Friedens willen, eine alte Kirsche gefällt, weil die Frau sich von den Blütenblättern belästigt fühlte. Dann war es die Kirschlorbeerhecke, deren Früchte Flecken auf ihrem Pflaster hinterlassen würden. Wir haben einen Rückschnitt vorgenommen. Die Walnuss störte ebenfalls. Jetzt aber reicht es. Wer weiß, was ihr nach der Douglasie noch einfällt", sagt Marliese Darsow, deren Geduld am Ende ist.

(RP)
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