Krefeld Gebühren: Kläger bitten Justizminister um Hilfe

Krefeld · Nach ihren erfolgreichen Klagen am Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Abwassergebühren der Jahre 2012 und 2013 bleiben die Pensionäre Manfred Westphal und Karl-Heinz Thiel weiter am Ball.

 Manfred Westphal, Rudolf Brinks und Karl-Heinz Thiel (von links) sind zu Experten in Sachen Gebührenrecht geworden. Sie klagen weiter gegen die Krefelder Entwässerungsgebühren.

Manfred Westphal, Rudolf Brinks und Karl-Heinz Thiel (von links) sind zu Experten in Sachen Gebührenrecht geworden. Sie klagen weiter gegen die Krefelder Entwässerungsgebühren.

Foto: Strücken

Die Rechtmäßigkeit der Krefelder Abwassergebühren ist das Thema der pensionierten Stadtbediensteten Manfred Westphal und Karl-Heinz Thiel. Auch nach ihrem erfolgreichen Weg vors Verwaltungsgericht, das ihnen bestätigte, dass die Stadt Krefeld seit Jahren formell und materiell rechtswidrige - sprich zu hohe - Gebühren verlangte, bleiben die beiden Krefelder am Ball.

Nun schrieben sie den nordrhein-westfälischen Justizminister Thomas Kutschaty persönlich mit der Bitte an, einen Blick auf das Verwaltungshandeln in Krefeld zu werfen. Das Verwaltungsgericht hatte für die Jahre 2012 und 2013 erkannt, dass die Stadt Krefeld ihre hoheitliche Aufgaben in Gebührenfragen unzulässigerweise den Stadtwerken Krefeld übertragen hatte. Der Richter deutete an, dass aus diesem Grund auch die Gebühren der Jahre 2014 und 2015 unrechtmäßig seien.

Westphal, Thiel und andere, reichte die Andeutung nicht, sie wollten es genau wissen. Sie klagten erneut. Ihnen wurde nun allerdings die Klagegrundlage entzogen. Die Stadt Krefeld hat für die betreffenden Kläger die Gebührenbescheide aufgehoben. Somit können sie juristisch nicht mehr dagegen vorgehen.

Westphal vertritt nach wie vor die Ansicht, dass die Stadt formell rechtswidrige Abwassergebühren erlässt. Das neue Modell sieht vor, dass die Stadtwerke nur noch Hilfsleistungen vollbringen, die hoheitlichen Akte jedoch von städtischen Beamten im Eigenbetrieb Stadtentwässerung vollzogen werden. Das Gericht in Düsseldorf hielt dieses Modell, das seit dem 1. Januar dieses Jahres Anwendung findet, für rechtmäßig.

Westphal und seine Mitstreiter sehen das anders und tragen ihre Bedenken hartnäckig in der Stadtverwaltung vor. Erfolglos. Sie stützen ihre Auffassung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, nach dem "eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht gleichzeitig den Status einer verselbstständigten Verwaltungseinheit haben kann". Nun soll der Minister helfen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort