Krefeld Fuchsplage - die Jagd wird verschärft

Krefeld · Die Stadtverwaltung hebt das Verbot der Jagd auf Füchse in sogenannten Kunstbauten auf. Damit sind Fallen gemeint, die den Fuchsbau in freier Wildbahn nachahmen. Ziel der Fuchsjagd: den Bestand des Niederwildes zu schützen.

Die Krefelder Stadtverwaltung hebt das Verbot der Jagd auf Füchse im Kunstbau auf. Dies geht aus einer Mitteilung im neuen Amtsblatt der Stadt Krefeld hervor. Anlass für die Aufhebung des Verbots, so erklärt Helmut Lindner als Vorsitzender der Kreisjägerschaft, ist der sinkende Bestand an Niederwild wie Fasane und Hasen in Krefeld. Der Fuchs ist Feind dieses Niederwilds.

Zum Hintergrund: Bisher war durch die Landesjagdverordnung die Fuchsjagd in Kunstbauten verboten. Bei Kunstbauten handelt es sich um eine spezielle Form des Fuchsbaus, die vom Menschen aus Beton errichtet wird. Jäger schicken einen Jagdhund in den Fuchsbau, der so lange den Fuchs anbellt, bis der Fuchs den Bau irgendwann entnervt verlässt. Der Jäger hat dann die Chance, den Fuchs zu erlegen.

Die von Füchsen selbst errichteten Bauten, manche davon sind schon 100 Jahre alt, sind für viele Hunde zu verwinkelt. In Jägersprache wird der Begriff "Sprengen" für das Phänomen verwendet, dass ein Fuchs aufgrund des stetigen Hundegebells den Bau verlässt, erklärt Jägerchef Lindner. Lange verbot das Land die spezielle Form der Jagd. Jetzt hat das Land den Kommunen erlaubt, eigene Regelungen zu finden. Krefeld macht jetzt von der Erlaubnis der Fuchsjagd im Kunstbau wieder Gebrauch.

Der Bestand an Niederwild - dazu gehören neben Fasanen und Hasen auch Marder, Iltis, Dachs oder Rebhuhn - ist auch in Krefeld dramatisch rückläufig. "Das Verbot der Fuchsjagd durch Kunstbauten war aus unserer Sicht immer schon falsch", sagt Kreisjägerchef Helmut Lindner. 14 Jagdreviere gebe es in Krefeld, in einigen davon gebe es auch Kunstbauten, je nach Revierpächter, sagt Lindner. "Ich selbst habe keinen Kunstbau, aber ich weiß, dass andere solche Bauten haben." Bis 28. Februar 2016 sowie in der Zeit vom 16. Juli bis 28. Februar 2017 ist es nun den Krefelder Jägern erlaubt, die Tiere durch Kunstbauten zu töten. Gesetzlich geregelt ist auch, dass die Jäger bis 15. April eine sogenannte Streckenliste nachweisen müssen, also schriftlich darlegen sollen, welche Tiere auf welche Art, durch Abschuss oder Baujagd, getötet wurden. "Die Abschuss-Strecken sind ohne gesprengte geschossene Füchse und die Baujagd-Strecken inklusive geschossener gesprengter Füchse einzutragen", heißt es im Bericht.

Voraussetzung für die Ausnahme vom Verbot sei, dass die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung in einer Analyse feststellt, dass die Erlaubnis sinnvoll ist. Das ist für Krefeld geschehen.

(RP)
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