Krefeld Feuerwehrchef erklärt neue Gebührensatzung

Krefeld · Für die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Krefeld wird eine Neufassung beschlossen (unsere Redaktion berichtete). Die Stadt Krefeld ist per Gesetz verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen. Für diese Versorgung werden durch den Rettungsdienst Bedarfspläne aufgestellt. Der aktuelle Bedarfsplan wurde für Krefeld vom Rat im Dezember 2015 beschlossen.

Die geltende Gebührensatzung für den Rettungsdienst stammt aus dem Jahr 2002 - die Zahlen aus 2001 - und muss neu gefasst werden, da die Kosten erheblich gestiegen sind. Ein erhöhter Personalaufwand, Anstieg der Personalkosten, der Anstieg der Einsatzzahlen, die allgemeinen Preissteigerungen und vieles mehr schlagen deutlich zu Buche. Dietmar Meißner, Leiter der Krefelder Berufsfeuerwehr, erklärt hierzu: "Es leuchtet sicherlich jedem ein, dass die Inanspruchnahme beispielsweise des Krankentransportwagens mit bisher 42,10 Euro bei weitem nicht ausreichend ist".

In der neuen Gebührenordnung ist hierfür ein Gebührensatz von 200,15 Euro geplant. Meißner betonte, dass die neue Gebührenordnung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen erstellt wurde - ganz wie im Rettungsgesetz (§14Abs.2RettG) gefordert.

(vD)
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