Krefeld FDP fordert Hilfe für Schulen bei der Rückkehr zu G 9

Krefeld · Der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim C. Heitmann sieht bei der Umstellung die Verwaltung in der Pflicht.

Die Rahmenbedingungen sehen die Liberalen positiv: Die Krefelder FDP begrüßt die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren. Der Landtag wird voraussichtlich noch im März die grundsätzliche Umstellung auf G 9 zum Schuljahr 2019/2020 beschließen. Die NRW-Koalition aus CDU und FDP zieht damit einen Schlussstrich unter die jahrelange - teilweise emotionale - Debatte zur Dauer um die Schulzeit an den nordrhein-westfälischen Gymnasien.

"Der nun vorgelegte Gesetzentwurf sorgt für Klarheit für die Schulen. Außerdem bietet er den Gymnasien zusammen mit Eltern sowie Schülerinnen und Schülern umfassende Entscheidungsfreiheit", erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Joachim C. Heitmann. Mit einem Beschluss der Schulkonferenz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln plus einer Stimme können sich die Schulen jetzt einmalig für die Beibehaltung von G8 entscheiden. Heitmann: "Mit der Leitentscheidung hat die Landesregierung ihren Willen zur generellen Rückkehr zu G 9 zum Ausdruck gebracht und zwingt dennoch kein Gymnasium, gegen den Willen der Beteiligten vor Ort zu G 9 zurückzukehren, an dem G 8 gut umgesetzt und breit akzeptiert ist."

Der FDP-Chef sieht nun die Verwaltung in der Pflicht, die Krefelder Schulen bei der Umstellung auf das Abitur nach neun Jahren aktiv zu begleiten. Die Liberalen fordern die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus auf, die Auswirkungen der Rückkehr zu G 9 für die Gymnasien darzustellen. "Im Sinne der Planungssicherheit für Eltern, Lehrer und Schüler wollen wir wissen, welche Gymnasien in Krefeld zu G 9 zurückkehren und welche G 8 beibehalten wollen. Uns interessieren mögliche bauliche, personelle und sächliche Folgen, die sich hieraus ergeben und etwaige Konsequenzen für die Krefelder Schulentwicklungsplanung", so Heitmann.

Der finanzielle Ausgleich der wesentlichen Belastungen, die sich für die Kommunen als Schulträger durch das neue Gesetz ergeben, wird in einem begleitenden Belastungsausgleichsgesetz geregelt. Hierzu werden durch das Land jetzt die Kosten gutachterlich ermittelt.

(jon)
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