Kirchenasyl in Krefeld Fall Adnan C.: NRW-Innenminister stützt Ausländerbehörde

Krefeld · Im Fall des Kirchenasylanten Adnan C. stützt das Land die Position der Stadt. Damit scheint klar: Adnan C. muss Türke werden, um bleiben zu dürfen.

 Die St.-Anna-Pfarre gewährt Adnan C. Kirchenasyl.

Die St.-Anna-Pfarre gewährt Adnan C. Kirchenasyl.

Foto: Lothar Srücken

Es gibt keine Hoffnung für den Krefelder Kirchenasylanten Adnan C., dass das NRW-Innenministerium per Machtwort seine Abschiebung verhindert oder ihm eine Aufenthaltserlaubnis zubilligt. Das Ministerium stützt vielmehr die Rechtsauffassung des Krefelder Ausländeramtes. Dies geht nach Mitteilung der Stadt aus einem Schreiben des NRW-Innenministeriums hervor. Damit droht dem Mann weiter die Abschiebung, obwohl er seit 1985 in Deutschland lebt, hier geheiratet hat und Vater von zwei Kindern ist, die gut integriert sind. Adnan C. hat nun wohl nur noch eine Chance, in Deutschland zu bleiben: Er muss die türkische Staatsangehörigkeit annehmen. Das hatte er bislang abgelehnt, weil er darauf beharrt, aus dem Libanon zu stammen.

Der Fall hatte die Gemüter bewegt: C. soll abgeschoben werden, weil das Ausländeramt überzeugt ist, Beweise zu haben, dass der heute 46-jährige Mann in Wahrheit türkischer Herkunft ist. Adnan C. hatte sich in seiner Verzweiflung ins Kirchasyl in die St.-Anna-Kirche geflüchtet. Oberbürgermeister Gregor Kathstede setzte die Abschiebung schließlich aus und wandte sich ans Innenministerium. Der Wortlaut ist nicht veröffentlicht, doch im Kern hat das Ministerium den Fall zurück an die Stadt verwiesen.

Ein Sprecher erläuterte auf Anfrage unserer Redaktion zu dem Schreiben des Ministers: "In der Antwort wurde darauf hingewiesen, dass es dem Oberbürgermeister obliegt, bei Zweifeln an der Angemessenheit der gerichtlich bestätigten Entscheidung seiner Ausländerbehörde, mögliche Handlungsalternativen nochmals prüfen zu lassen." Indirekt ist damit erklärt, dass das Ministerium als Rechtsaufsicht nur einschreitet, wenn es Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Vorgehens gibt — im Krefelder Fall aber gibt es zwei Urteile, die die Rechtmäßigkeit der Position der Stadt bestätigen.

Adnan C. wird nun, wenn er dauerhaft in Deutschland leben will, nichts anderes übrigbleiben als die türkische Staatsangehörigkeit anzunehmen. Als Türke dürfte er nach Lage der Dinge in Deutschland leben. Dies hatte ihm die Stadt auch quasi als goldene Brücke angeboten — doch am Ende überwog bei Adnan C. das Misstrauen, dass er mit türkischem Pass nicht wieder einreisen dürfe. Zudem betonte er im letzten Moment, er sei Libanese und wolle seine Wurzeln nicht verleugnen.

Für die Stadt bleibt es nun aber dabei: Nur über die Annahme der türkischen Nationalität kann C. weiter hier leben. Stadtkämmerer und Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian erklärte am Donnerstag zum Schreiben des Ministers: "Im Tenor unterstützt der Innenminister die Feststellung, dass Herr C. alle ihm angetragenen Angebote und Möglichkeiten zur Legalisierung seines Aufenthaltes ungenutzt lässt und aufgrund dieses Verhaltens die vom Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Konsequenzen für sich und für seine Familie selbst zu verantworten hat."

Vor diesem Hintergrund habe die Krefelder Ausländerbehörde Kontakt zu C.'s Anwältin aufgenommen, um in einem Gespräch nochmals die Möglichkeiten für Herrn C. zur Erlangung eines Nationalpasses aufzuzeigen. Das Gespräch sei für die kommende Woche terminiert.

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