Krefeld EU-Urteil: Krefelds Jäger in der Falle

Krefeld · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im deutschen Jagdrecht eine Verletzung des Schutzes des Eigentums erkannt. Wer Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, darf Jägern den Zutritt auf seine Flächen verweigern.

 Der Vorsitzende der Kreisjägerschaft, Carl-Josef Wiegand, appelliert an die Krefelder Landbesitzer, von dem neuen Recht keinen Gebrauch zu machen.

Der Vorsitzende der Kreisjägerschaft, Carl-Josef Wiegand, appelliert an die Krefelder Landbesitzer, von dem neuen Recht keinen Gebrauch zu machen.

Foto: TL

Carl-Josef Wiegand hat das Szenario deutlich vor Augen: Jäger, die mit aktualisiertem Kartenmaterial über Äcker und Wiesen gehen, um bei ihren Treibjagden nicht unberechtigt fremde Grundstücke zu betreten. "Unter solchen Bedingungen lassen sich Treibjagden nicht mehr durchführen", sagte der Vorsitzende der Kreisjägerschaft Krefeld im Gespräch mit unserer Redaktion.

Anlass für die Sorge der Grünkittel ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Große Kammer aus 17 Richtern unterschiedlicher Nationalität haben die höchstinstanzliche deutsche Rechtsprechung auf den Kopf gestellt und die Möglichkeit geschaffen, jahrhundertealten Vorrechten einen Riegel vorzuschieben.

Der Gerichtshof hat in dem Recht der Jäger, fremde Ländereien unangemeldet jederzeit für die Jagd betreten zu dürfen, eine Verletzung des Schutzes des Eigentums gesehen. Beschwerdeführer war ein Grundstückseigentümer, der die Jagd auf seinem Land dulden musste, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt.

Was das für Krefeld bedeutet, ist in letzter Konsequenz noch nicht absehbar. "In Viersen und Neuss gibt es bereits Landwirte, die von dem neuen Recht Gebrauch machen und Jägern das Betreten ihrer Flächen verbieten wollen", berichtet Wiegand. Er appelliert an alle Krefelder Waldbesitzer und Landwirte, diesen Vorbildern nicht zu folgen.

Zum einen würden sie natürlich keinen Jagdzins mehr ausgezahlt bekommen, und zum anderen ergebe sich eine Schadensersatzproblematik, die in ihrer Tragweite noch nicht zu Ende gedacht sei. "Die Tiere sind nicht blöd", erklärt Wiegand. Die merkten schnell, wo sie sicher seien.

Wenn die Tiere von dort aus in die Nachbarschaft starteten, um in den Kulturen der Bauern zu fressen, stelle sich die Frage, wer für den Schaden hafte. Und natürlich müsse der Grundeigentümer für die Schäden auf der eigenen Parzelle auch selbst aufkommen, meint Wiegand.

Dass sich Biotope entwickeln und die Population seltener Tiere wachse, glaubt der Chef der Kreisjägerschaft nicht. Wildschweine, Füchse und Rabenvögel seien die Arten, die sich dort durchsetzten, glaubt er. "Und was ist mit den verletzten Tieren, die sich auf solche Flächen schleppen", fragt er.

Dürfe dort der Gnadenschuss gesetzt werden, oder müsse das Tier qualvoll dahinsiechen? Noch gilt in Deutschl and das alte Bundesjagdgesetz. In Berlin wird derzeit an einer Novellierung gearbeitet. Und die Lobbyisten der Jägerschaften tun ihr Möglichstes, um Rechte, die ursprünglich aus den Feudalzeiten stammen, zu behalten.

In Krefelds Politik scheint die Thematik noch nicht angekommen zu sein. "Wir haben zu diesem Sachverhalt auch vor dem Hintergrund der wenigen städtischen Jagdflächen Beratungsbedarf", erklärten sogar die Grünen in Person von Fraktionsgeschäftsführerin Ulle Schauws.

In Krefeld sind übrigens 9,5 Prozent des Stadtgebiets Wald (1305 Hektar) und 31,5 Prozent Landwirtschaftsfläche (4340 Hektar). "Sollte die Stadt Jägern das Betreten kommunaler Grundstücke verbieten, hätte sie einen riesigen Einnahmeausfall von mehr als der Hälfte eines sechsstelligen Betrags", erklärte der Vorsitzende der Kreisjägerschaft.

(RP/jco)
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