Krefeld Die Zahl der Insolvenzanträge von Unternehmen ist stark gestiegen

Krefeld · Die Forderungen der Gläubiger belaufen sich auf voraussichtlich 30,5 Millionen Euro. Das rechnerische Mittel liegt bei knapp 425.000 Euro pro Betrieb.

Die Zahl der Unternehmen, die den Weg zum Amtsgericht Krefeld genommen haben, um einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen, hat sich im vergangenen Jahr in Krefeld um 20 Prozent deutlich erhöht. Statt 60 wie im Vorjahr stehen für 2017 genau 72 Betriebe zu Buche. Das teilte das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (IT.NRW) mit. Die Forderungen der Gläubiger belaufen sich auf voraussichtlich 30,5 Millionen Euro. Das rechnerische Mittel liegt bei knapp 425.000 Euro pro Betrieb.

Dass es sich dabei um Kleinbetriebe handeln dürfte, zeigt auch die Zahl der betroffenen Beschäftigten. Für die 72 Unternehmen, die einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgemacht haben, hat die amtliche Statistikstelle des Landes eine Betroffenheit für 174 Beschäftigte ausgemacht. Das sind durchschnittlich knapp 2,5 Mitarbeiter pro Betrieb.

Im Jahr 2017 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 28.109 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das sieben Prozent weniger als 2016 (damals: 30.228 Fälle). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (das heißt, alle Forderungen, die von den Gläubigern bei den Amtsgerichten angemeldet und IT.NRW bis zum Zeitpunkt der Statistikerstellung übermittelt wurden) summierte sich 2017 auf 8,3 Milliarden Euro und lag damit in etwa auf dem Niveau des Jahres 2016.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen (einschließlich Einzelunternehmen, Freie Berufe und Kleingewerbe) ging gegenüber 2016 (damals: 6547) um zehn Prozent zurück. Im Jahr 2017 stellten mit 5892 über 650 Unternehmen weniger einen Antrag auf Insolvenzeröffnung als ein Jahr zuvor. In 4249 Fällen wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet; in 1643 Fällen wurde die Eröffnung mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im Jahr 2017 auf 6,7 Milliarden Euro und waren damit um 2,1 Prozent höher als ein Jahr zuvor (damals: 6,6 Milliarden Euro). Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 34.576 Beschäftigte von Unternehmensinsolvenzen betroffen.

Neben den Unternehmen beantragten im vergangenen Jahr 22.217 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dabei handelte es sich in 18.167 Fällen um Verbraucherinsolvenzen; das waren 8,3 Prozent weniger als 2016 (damals: 19.804). Die übrigen 4050 Fälle betrafen Nachlässe, Gesamtgut, natürliche Personen als Gesellschafter sowie ehemals selbstständig tätige Personen.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, weichen die voraussichtlichen Forderungen häufig von den im Insolvenzverfahren ermittelten endgültigen Forderungen ab, wobei die Abweichungen sowohl negativ als auch positiv ausfallen können. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nicht bei allen Unternehmensinsolvenzen Angaben zu Beschäftigten übermittelt werden.

(sti)
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