Krefeld Die Stadt schließt neuen Millionenvertrag mit SWK

Krefeld · In nicht-öffentlicher Sitzung informierte die Verwaltung die Politik über den neuen Betriebsführungsvertrag der Stadt mit SWK Energie über die Aufgaben zur Stadtentwässerung. Die Kosten trägt der Gebührenzahler.

Freiwillig geschieht das nicht: Die Stadt muss auf Druck der Gerichtsbarkeit einen neuen Betriebsführungsvertrag mit den Stadtwerken Krefeld schließen. Die Verwaltungsrichter in Düsseldorf hatten nach Klagen Krefelder Bürger zahlreiche Passagen in der Vorläufervereinbarung entdeckt, die im Ergebnis zu "rechtsfehlerhaften Gebührenbescheiden" geführt hatten.

Hinter verschlossenen Türen in nicht-öffentlicher Sitzung informierte die Verwaltung die Ratspolitik, wie sie der Rechtsprechung nachkommen will, damit die zukünftigen Abwassergebührenbescheide einer Prüfung standhalten können.

Die Stadt hat ihre eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung neu organisiert und in weiteren Schritten auch die Betriebsführungsvereinbarung und die entsprechenden Satzungen überarbeitet. Im Betriebsausschuss Stadtentwässerung wurden die Informationen der Verwaltung in selten heiterer Atmosphäre entgegengenommen. Die Stadt hatte jahrelang entsprechende Hinweise, dass ihre Praxis der Gebührenerhebung rechtsfehlerhaft sei, ignoriert. Allem Anschein nach befassen sich Politik und Verwaltung auch nach ihrer Gerichtsschlappe nur widerwillig mit neuen Hinweisen. Der unbedarfte Zuhörer könnte geneigt sein, darin eine gewisse Arroganz zu erkennen.

In dem neuen Betriebsführungsvertrag, der unserer Redaktion vorliegt, wird das Entgelt für die Stadtwerke Krefeld im Wirtschaftsjahr 2016 auf einen Betrag in Höhe von aufgerundet 6,8 Millionen Euro festgesetzt. Die entsprechenden Preisgleitklauseln für die Folgejahre mussten auf Druck des Gerichts konkretisiert werden.

Der Hauptpunkt der Änderung besteht im Herausrechnen der Kosten für das städtische Personal (laut Gericht rund 700.000 Euro), das seit Jahresbeginn die hoheitlichen Aufgaben der Gebührenerhebung übernimmt. Das hatten in der Vergangenheit Mitarbeiter des Privatunternehmens Stadtwerke erledigt. Private dürfen aber keine hoheitlichen Akte - und dazu zählen Gebührenbescheide - festsetzen.

Formal wichtig im Vertragswerk ist die Benennung der Aufgaben, für die die Stadtwerke als "Verwaltungshelfer" auf der einen und die Mitarbeiter des Eigenbetriebs Stadtentwässerung auf der anderen Seite zuständig sind. In einem eigenen Anhang sind die hoheitlichen Aufgaben gelistet, die nur von Mitarbeitern der Stadtverwaltung ausgeführt werden dürfen.

Die Stadt ist mit dem neuen Papier sichtbar um Klarheit bemüht. Einige Komplexe wurden komplett ausgegliedert und in eigenen Verträgen geregelt. In einer Zusatzvereinbarung wird noch einmal betont, dass die SWK Energie GmbH als Rechtsnachfolger der Städtischen Werke Krefeld AG von 2001 der Vertragspartner ist, ferner dass SWK Energie nur "unselbstständige Vorbereitungs- und Unterstützungsarbeiten" leistet. Inkassoaufgaben und Briefversand der Bescheide sind in weiteren Vereinbarungen geregelt. Dafür sind Summen von 377.000 Euro und 69.000 Euro vereinbart. Beträge, die der Gebührenzahler begleichen muss. Insofern ist es seltsam, dass die Beratung hinter verschlossenen Türen stattfand.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort