Kr Wie Krefeld Der Ostwall, die Freiheit und Video-Technik

Krefeld · Videoüberwachung von Haltestellen? Am Ostwall ist es verboten, an U76-Haltestellen nicht. Bilanz einer grotesken Lage und einer schrägen Debatte.

Die Debatte über Video-Überwachung wird in Deutschland ermüdend reflexhaft geführt. Kaum regt jemand an, per Video-Technik an Haltestellen den Niedergang des öffentlichen Raumes wenigstens einzudämmen, drückt jemand den Alarmknopf "Einschränkung von Bürgerrechten". Wirklich? Möglicherweise wird ja nur ein einziges Recht eingeschränkt: das Recht verhaltensgestörter Rüpel auf die Zerstörung öffentlichen Eigentums. So wie es aussieht, dürfen sie in Krefeld weiter ungestört von drohender Verfolgung zerkratzen, besprühen, bepinkeln und die Welt zu ihrem Mülleimer machen.

Die Lage ist grotesk: Die Rheinbahn-Haltestellen werden videoüberwacht. Während also an den U 76-Haltezonen die Bürgerrechte nicht gefährdet sind, bedroht die gleiche Technik am Ostwall unsere Freiheit. Juristen können das erklären: Der Rheinbahn gehören die Haltestellen, sie haben dort Hausrecht. Der SWK gehört die Ostwall-Haltestelle aber nicht, sie ist öffentlicher Raum. Das mag juristisch sinnhaft sein, lebenspraktisch ist es Mumpitz. Auch U-76-Haltestellen sind faktisch öffentlicher Raum. Die Polizei erklärt zudem, dass Videobeobachtung nur bei "kriminalistischen Brennpunkten" erlaubt ist - und Sachbeschädigung gehört nicht dazu. Dabei geht es nicht nur um Sachen. Die Verödung öffentlichen Raumes ist folgenreich: Angstgefühle, Verlust an Lebensqualität, Wertminderung privaten und öffentlichen Eigentums, auch so etwas wie Niedergang der Lebenschancen in einem Viertel.

Was bei uns schlicht fehlt, sind lebenstaugliche Sanktionen und Strategien bei Regelverstößen unterhalb von Mord und Totschlag. Öffentliches Urinieren zum Beispiel ist durchaus untersagt, nur setzt niemand das Verbot durch. Es ist deprimierend, wie viele solcher Vorschriften es gibt, die nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen. Der Polizei ist bei der Einschätzung von Kriminalitätsbrennpunkten kein Vorwurf zu machen. Sie wendet nur das Gesetz an, und das Gesetz sagt: Sachbeschädigung ist mir faktisch egal, weil ich sie folgenlos verbiete.

Das Argument, Video-Beobachtung schränke Bürgerrechte ein, zeugt von einem lebensfremden Misstrauen in Justiz und Polizei eines demokratischen Gemeinwesens. Die Briten - immerhin die Erfinder des europäischen Rechtsstaates - nutzen nach den Terroranschlägen in ihrem Land Videoüberwachung exzessiv. Dass sie deshalb weniger rechtssicher leben als vorher, ist nicht bekannt. In Deutschland aber ist die Freiheit schon bedroht, wenn man Randalierer mit der Drohung unter Druck setzt, sie per Videofilm zu jagen.

So ist für die Ostwall-Haltestelle absehbar: Es wird nicht mal Testphasen mit Videoüberwachung geben (mit Blick darauf, dass die SWK in ihren Bahnen gute Erfahrungen damit gemacht hat). Staat, Stadt und Polizei nehmen die Verödung dieses für 20 Millionen Euro hergestellten öffentlichen Raumes hin, belangt wird niemand (außer der Steuerzahler) - Bedauern inbegriffen. Jens Voss

(RP)
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