Krefeld Denkmal Bröckske: Abbruch trotzdem möglich

Krefeld · Der Kölner Investor Thomas Deneken will notfalls juristisch gegen die Unterschutzstellung des Et Bröckske in Krefeld vorgehen. Das LVR-Amt für Denkmalpflege betont, dass trotz Eintragung in die Denkmalliste ein Abbruch möglich sei.

 2009: Das Gasthaus wirkt hier zum Zeitpunkt der Schließung von außen noch gut erhalten.

2009: Das Gasthaus wirkt hier zum Zeitpunkt der Schließung von außen noch gut erhalten.

Foto: Thomas Lammertz

Der Investor Thomas Deneken, der das Krefelder Traditionsgasthaus Et Bröckske abreißen will, hat Rechtsanwälte eingeschaltet. Sie sollen gegen die Entscheidung der Stadt kämpfen, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Eine Kölner Kanzlei ist beauftragt. Architekt Rainer Lucas, Krefelder Projektverantwortlicher der "Projektgesellschaft Et Bröckske GmbH & Co KG", sieht einen Klagegrund darin, dass das jetzt vorgelegte Gutachten, aufgrund dessen die Denkmalwürdigkeit ausgesprochen werden soll, bereits von 2008 ist. Die Stadt hätte, so Lucas, "in einem angemessenen Zeitraum" - er spricht von sechs Monaten - die Unterschutzstellung umsetzen müssen. Stattdessen habe die Stadt gewartet. Erst mit dem Abrissantrag für Et Bröckske, den der Investor Ende Oktober 2015 gestellt hat, sei die Stadtverwaltung aktiv geworden.

 2014: Das Haus verfällt, die Fassade bröckelt. Die Stadt muss Absperrungen aufstellen.

2014: Das Haus verfällt, die Fassade bröckelt. Die Stadt muss Absperrungen aufstellen.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Das LVR-Amt für Denkmalpflege betont allerdings auf Anfrage, dass es keine Frist gebe, in der eine Eintragung vorgenommen werden müsse. "Das ist eine Lücke im Gesetz", räumt Helmtrud Köhren-Jansen, Leiterin der Abteilung Inventarisation beim LVR, ein. Auch gebe es für Oberbürgermeister Frank Meyer keine Möglichkeit, den Prozess der Eintragung zu stoppen, wie es jetzt die Krefelder CDU fordert, sagt Köhren-Jansen: "Die Kommune hat keinen Ermessensspielraum." Sie betont, dass der Prozess aber noch nicht abgeschlossen sei. Das Denkmalschutzgesetz NRW sei zweistufig angelegt. "In der ersten Stufe des Eintragungsverfahrens spielen sachfremde Argumente, wie zum Beispiel schlechter Bauzustand oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit bei der Instandsetzung, keine Rolle. In der zweiten Stufe, dem sogenannten Erlaubnisverfahren, müssen alle Veränderungen am Baudenkmal mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden. Ist eine Instandsetzung wegen des schlechten Bauzustandes und der finanziellen Situation des Eigentümers beispielsweise nachweisbar wirtschaftlich nicht zumutbar, kann unter Umständen auch ein Abbruch erlaubt werden." Ein Abbruch und originalgetreu folgender Aufbau sei nicht erlaubt: "Denkmäler werden in ihrer authentischen Substanz, und nicht in ihrem Erscheinungsbild, unter Schutz gestellt. Ein Wiederaufbau oder eine Rekonstruktion mag in Einzelfällen von der Politik oder der Öffentlichkeit gewünscht sein, ist jedoch in keinem Fall Ziel der Denkmalpflege. Ein abgebrochenes Baudenkmal ist als Zeugnis seiner Entstehungszeit unwiederbringlich verloren."

 2015: Deutlich zu sehen ist, wie sich die Fassade bereits gelöst hat.

2015: Deutlich zu sehen ist, wie sich die Fassade bereits gelöst hat.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Zur Chronologie teilte sie mit, dass Vertreter der Unteren Denkmalbehörde bereits vor Jahren einen gemeinsamen Ortstermin mit dem LVR durchgeführt hätten. "Als Folge dieses Ortstermins hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland ein Gutachten verfasst, das den Denkmalwert des Gebäudes begründet." Damit einhergegangen sei ein Antrag des LVR an die Stadt Krefeld, das Gebäude in die Denkmalliste der Stadt Krefeld einzutragen. Dieser Antrag wird erst jetzt umgesetzt.

Aus Sicht von Rainer Lucas kommt die Umsetzung zu spät. Tote Tauben, Tierkot, massive Beschädigungen im Gebäudeinneren - Lucas spricht von desaströsen Zuständen im seit sechs Jahren geschlossenen Krefelder Traditionsbrauhaus Et Bröckske. "Die Obergeschosse und das Untergeschoss sind aus gesundheitlichen Gründen nur noch mit Atemschutz zu betreten. Schädliche Pilze sind bis tief in die Fugen des ohnehin maroden Mauerwerkes gedrungen. Wasser und Feuchtigkeit haben der Bausubstanz weiter in den letzten Jahren großen Schaden zugefügt." Das sei aber nicht der Fehler des jetzigen Eigentümers, " die Fehler sind viel früher gemacht worden". Zudem wertet er die Auflagen des Denkmalschutzes als "nicht umsetzbar" - faktisch sei durch das Gutachten das ganze Gasthaus im ursprünglichen Zustand mit Interieur unter Denkmalschutz gestellt, unter anderem auch der hohe Saal im Obergeschoss. Weder für ein altes Brauhaus dieser Art noch für den großen Saal gebe es eine Verwendung. "Das Haus ist so einfach nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben", sagt Lucas. "Das Haus ist nach dem Krieg neu aufgebaut worden. Wenn man Et Bröckske unter Schutz stellt, dann muss man jedes zweite Haus in der Innenstadt unter Schutz stellen." Er verweist auch auf die Entwicklung der anderen Traditionsgasthäuser, etwa das geschlossene Herbst Pitt und das zuletzt oft von Schließung bedrohte Gleumes. Bedeutet der Denkmalschutz, dass Et Bröckske nur als Traditionskneipe weitergeführt werden kann, wie Lucas befürchtet? Helmtrud Köhren-Jansen sagt: "Für den Zeugniswert eines Baudenkmals ist es selbstredend optimal, wenn es die Nutzung, für die es errichtet worden ist, behält. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Wenn die ursprüngliche Nutzung nicht beibehalten werden kann, müssen alle Beteiligten gemeinsam überlegen, welche Umnutzung die wenigsten baulichen Veränderungen erfordert. Hier gibt es kein Patentrezept."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort