Krefeld Colonia Dignidad: Rechtsanwalt von Hartmut Hopp legt Beschwerde ein

Krefeld · Der frühere Arzt der berüchtigten Sekte "Colonia Dignidad" in Chile, Hartmut Hopp, wehrt sich gegen seine drohende Inhaftierung in Deutschland. Sein Anwalt teilte am Montag mit, er habe Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Krefeld eingelegt, wonach Hopp eine in Chile verhängte Strafe hier absitzen muss. Das von Hopp in Chile über sehr viele Jahre erlebte Strafverfahren entspreche nicht den Mindeststandards eines fairen und rechtsstaatskonformen Verfahrens, erklärte sein Strafverteidiger Helfried Roubicek.

Axel Stahl, Sprecher der Krefelder Staatsanwaltschaft, bestätigte gestern auf Anfrage unserer Redaktion, dass die Beschwerde "fristgerecht eingegangen" sei. Die Akten würden derzeit zusammengestellt, um sie zügig an die Generalstaatsanwaltschaft zu übermitteln. Der Gang vor das Oberlandesgericht nach Düsseldorf sei der "letzte formelle Schritt". Hopps Anwalt habe aber bereits in Aussicht gestellt, für seinen Mandanten eventuell vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Nach der Entscheidung des OLG sei das rein juristische Zulässigkeitsverfahren abgeschlossen. Sollte es wie das Landgericht Krefeld beschließen, beginne das Bewilligungsverfahren. Das Bundesamt für Justiz erkläre, ob Hopp tatsächlich seine Freiheitsstrafe von fünf Jahren antreten müsse. "Dabei geht es auch um die Pflege der außenpolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland", sagt Stahl. Die Entscheidung sei eine politische.

Der in Krefeld lebende Hopp war 2011 in Chile wegen Beihilfe zu sexuellem Kindesmissbrauch in 16 Fällen verurteilt worden. Bevor seine Strafe rechtskräftig wurde, floh er nach Deutschland. Als Deutscher darf der 73-Jährige nicht an Chile ausgeliefert werden. Daher hat der Oberste Gerichtshof des südamerikanischen Landes die Vollstreckung der Strafe in Deutschland beantragt, das Landgericht Krefeld stimmte zu (wir berichteten).

(sti/dpa)
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