Krefeld Bockumer Anwalt bringt Radiusklausel zur Strecke

Krefeld · Der Krefelder Jurist Markus M. Wirtz hat für seinen Mandanten eine Entscheidung mit Grundsatzbedeutung erwirkt. Der Kartellrechtsspezialist mit Wohnsitz in Bockum und Kanzlei in Düsseldorf hat vor dem Bundesgerichtshof eine Beschwerde gegen ein vom Bundeskartellamt verhängtes Verbot von so genannten Radiusklauseln mit einem Radius von mehr als 50 Kilometern abgewehrt.

In dem Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde der VR Franconia zurückgewiesen (Az. KVZ 53/15). In den Mietverträgen des Wertheim Village verbietet VR Franconia den meisten seiner Mieter, ihre Waren zusätzlich in einem weiteren Outlet-Geschäft in einem Umkreis von 150 Kilometer Luftlinie um das Wertheim Village anzubieten. Gegen diese Regelung hatte sich der Betreiber des Fashion Outlet Montabaur - vertreten durch die Kanzlei Glade, Michel, Wirtz und Caspers Mock (Gewerblicher Rechtsschutz) - zur Wehr gesetzt. Das Fashion Outlet Montabaur liegt 147 Kilometer vom Wertheim Village entfernt und war damit unmittelbar von den Auswirkungen der Radiusklausel betroffen. Das Bundeskartellamt stellte in seiner Entscheidung von Februar 2015 nicht nur fest, dass die Verwendung von Radiusklauseln mit einem Luftradius von mehr als 50 km gegen das Kartellverbot verstößt. Gleichzeitig untersagte das Bundeskartellamt VR Franconia sowohl die künftige Verwendung der Radiusklausel als auch die Durchsetzung bereits vereinbarter Radiusklauseln gegenüber den aktuellen Mietern des Wertheim Village.

(sti)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort