Krefeld Bezirksregierung zeigt ThyssenKrupp an

Krefeld · Das Krefelder Edelstahlwerk soll wegen eines verstopften Filters unerlaubte Mengen von Chrom und Nickel in die Luft abgegeben haben. Ausgerechnet auf dem Gelände einer Grundschule wurden alarmierende Werte gemessen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Strafanzeige gegen das Nirosta-Edelstahlwerk von ThyssenKrupp in Krefeld gestellt. Dem Schreiben zufolge, das der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post vorliegt, soll das Unternehmen einen Ofen unerlaubt in Betrieb genommen und dabei die Luft in unmittelbarer Nachbarschaft einer Krefelder Grundschule mit Chrom und Nickel verschmutzt haben.

Chrom gilt als krebserregend, Nickel löst Allergien aus. Ein Unternehmenssprecher bestritt auf Anfrage der Rheinischen Post eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte. Der Zusammenhang zwischen "dem behaupteten Genehmigungsverstoß und den behördlichen Messergebnissen über erhöhte Imissionskonzentrationen im Umfeld des Krefelder Werkes" sei "noch weiter aufklärungsbedürftig", so der Sprecher. Nach Erkenntnissen der Bezirksregierung Düsseldorf wurde von dem Krefelder Edelstahlwerk im November 2010 viermal mehr Nickel als erlaubt an die Umwelt abgegeben.

Die Luftbelastung wurde durch eine Messstation auf dem Schulhof der Krefelder Stahldorfschule aufgezeichnet - während des normalen Schulbetriebes. Auch die Feinstaubwerte und der Anteil von Chrom im Freinstaub waren laut Bezirksregierung zeitweilig deutlich erhöht. So ist laut Bezirksregierung Düsseldorf im November 2010 ein Nickelgehalt von über 1200 Nanogramm pro Kubikmeter Luft festgestellt worden. Der "zulässige Zielwert" liege allerdings bei nur 20 Nanogramm. "Einzig dort einwirkender Emittent" ist laut Schreiben der Düsseldorfer an die Krefelder Staatsanwaltschaft "das Edelstahlwerk der Firma ThyssenKrupp Nirosta" gewesen.

Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat sieht die Bezirksregierung, weil der Elektrolichtbogenofen als Herz der Anlage laut der Behörde "nur unter Einsatz einer voll funktionsfähigen Abgaserfassung und Filteranlage betrieben" werden darf. Bei Störungen an den Filteranlagen sei der Ofen "so abzufahren, dass möglichst wenige Emissionen entstehen", fasst die Bezirksregierung die rechtliche Lage zusammen. Per E-Mail sei die Bezirksregierung Düsseldorf am 24. 11. 2010 aber vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz über "sehr hohe Immissionswerte an der Messstation in Krefeld-Stahldorf" informiert worden.

Auf Rückfrage habe der zuständige ThyssenKrupp-Mitarbeiter am 1. 12. 2010 mitgeteilt, dass es "immer wieder zu Störungen an der Direktabsaugung des E-Ofens" gekommen sei. Am 7. 1. sei die Direktabsaugung schließlich vollständig verstopft geweseen. "Der E-Ofen wurde jedoch trotz der offenkundig aufgetretenen Störung an der Direktabsaugung bis zu der ohnehin anstehenden Wartung am 8. 11. um 5.17 Uhr weiterbetrieben", stellt die Bezirksregierung fest. Dadurch sei es zu den sehr hohen Emissionswerten von Feinstaub, Nickel und Chrom gekommen. Daraus ergebe sich der "Straftatbgestand des unerlaubten Betreibens von Anlagen", schreibt die Bezirksregierung an den Staatsanwalt. Außerdem sieht sie "konkrete Anhaltspunkte" für den "Straftatbestand der Luftverunreinigung".

Die Betreiber hätten eine "Gesundheitsgefährdung durch den Weiterbetrieb des E-Ofens billigend in Kauf genommen". Die Sprecher der Krefelder Staatsanwaltschaft wollten sich am Dienstag nicht äußern. Ein ThyssenKrupp-Sprecher sagte, er habe von staatsanwaltlichen Ermittlungen keine Kenntnis. ThyssenKrupp wolle aktiv an der Aufklärung mitwirken.

Andreas von Kondratowicz, Schulleiter der Stahldorfschule, hatte gestern noch keine Kenntnis von dem Vorfall. "Das ist sehr schade, bisher habe ich mich durch TKN immer gut informiert gefühlt", sagte der Schulleiter.

(RP)
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