Krefeld Besitz von Kinderpornografie: Bewährungsstrafe

Krefeld · Vor dem Amtsgericht ist am Freitag ein 45-jähriger Krefelder wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und vier Monaten mit Bewährung verurteilt worden.

Im Januar 2010 hatten Polizeibeamte in der Wohnung des Mannes einen PC sowie verschiedene CDs und DVDs sichergestellt. Die Auswertung des Materials ergab, dass der Angeklagte zahlreiche Bilddateien und Filme mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten aus dem Internet heruntergeladen, gespeichert beziehungsweise auf CD und DVD gebrannt hatte.

Zu sehen waren unter anderem Fotos und Filme von deutlich unter 14 Jahre alten Kindern, die Oral- und Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen ausübten. Außerdem fand sich Material, das Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren bei sexuellen Handlungen, überwiegend mit Erwachsenen, zeigte.

Gegen den 45-Jährigen wurde vor einiger Zeit übrigens wegen desselben Tatvorwurfes schon einmal verhandelt, der Prozess musste aber aus verschiedenen Gründen (u. a. Verfahrensfehler) neu terminiert werden. Der 45-Jährige zeigte sich von Beginn an voll geständig. Er habe da "schweren Mist gebaut". Mit diesem Bereich sei er aber fertig, dieses dunkle Kapitel wäre abgeschlossen.

"Mein Mandant hat sich nach dem Auffinden des kinderpornografischen Materials freiwillig einer Therapie unterzogen", ergänzte die Verteidigerin des Krefelders. Diese habe fast ein Jahr gedauert. Insgesamt hätten 15 Gruppensitzungen stattgefunden, in denen ein Psychologe mit den Teilnehmern beispielsweise "Handlungsstrategien zur Rückfallvermeidung" erarbeitete.

Zu einem Rückfall werde es "keinesfalls" kommen, beteuerte der 45-Jährige. Er fasse "so ein Zeug" nicht mehr an.

Die Richterin wertete es positiv, dass sich der Angeklagte voll geständig und reuig zeige. "Außerdem begaben Sie sich freiwillig in eine Therapie und standen diese auch durch", fügte sie an. Sie sehe das ganze daher als "abgeschlossene Episode" an.

Direkt nach dem Urteil erklärten Staatsanwältin und Verteidigerin Rechtsmittelverzicht. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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