Krefeld Bauamt weist Kritik zurück: Bescheide können nach zwei Monaten erfolgen

Krefeld · Die Stadtverwaltung hat den Ruf nach Reformen zurückgewiesen. Der Krefelder Unternehmer Gerd Frey hatte nach den Erfahrungen mit der Planung eines Acht-Familien-Hauses kritisiert, das Amt sei wenig wirtschaftsfreundlich ausgerichtet und Genehmigungsverfahren seien zu langwierig. Ein Sprecher der Stadt erklärte dazu auf Anfrage, "ein bei Einreichung vollständiger und prüffähiger Bauantrag, der alle rechtlichen Vorgaben einhält, kann innerhalb einer Bearbeitungszeit von rund zwei Monaten beschieden werden". Frey hatte seinen Bescheid nach neun Monaten erhalten. Die Stadt räumt ein, dass es während der Sommerferien zu Verzögerungen kommen kann und begründet das mit der Vielzahl der beteiligten Fachbereiche im Rathaus.

Zu der Klage, dass während der Sommerferien Architekten wochenlang nicht weiterkämen, heißt es: "Diese Aussage ist nicht zutreffend, zumal bei der Bearbeitung von Bauanträgen Fristen einzuhalten sind." Es gebe Urlaubspläne und Vertretungsregelungen. "Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es insbesondere zu den Schulferienzeiten zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung von Bauanträgen kommen kann, da Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen am Genehmigungsverfahren beteiligt sind".

Zurückgewiesen wird auch der Vorwurf, dass das Bauamt wenig investorenfreundlich agiert. "Die Bauordnung ist bemüht, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Bauherren bei der Umsetzung ihrer Planungen zu unterstützen." Es gebe dazu in den vergangenen Jahren positive Rückmeldungen von Bauherren, die bestätigten, "dass die Mitarbeitenden mit den Einreichenden gemeinsam die Genehmigungsreife ihrer Bauanträge vorantreiben". Dabei könnten auch - sofern rechtlich möglich - wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle spielen.

Angaben über eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer seien nicht möglich, da sie von vielen Faktoren abhänge, heißt es weiter. Dazu zählten Vollständigkeit und Prüffähigkeit der Unterlagen. Beim behördlichen Beteiligungsverfahren müssten zudem interne und externe Stellen eingebunden werden - Fachbereiche wie Feuerwehr, Umwelt, Grünflächen, Tiefbau, Liegenschaften und Ordnung. Bei Baulasteintragungen sei der Antragsteller davon abhängig, "wie zügig die hierzu erforderlichen Unterlagen eingereicht werden und ob und wie schnell die privaten und öffentlichen Baulastgeber die erforderlichen Erklärungen abgeben".

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort