Mann täuscht Straftat vor Bahnarbeiter schießt sich in Krefeld mit Luftgewehr ins Bein

Krefeld · Auf einem Bahnbetriebsgelände in Krefeld ist am Freitag ein Schuss gefallen, der einen Großeinsatz auslöste. Weil zunächst unklar war, wer geschossen hatte, setzte die Polizei einen Hubschrauber ein. Erst am Abend stellte sich heraus, dass alles nur ein Unglück war. Wir erzählen die kuriose Geschichte.

 Gestern Vormittag landete ein Polizeihubschrauber auf dem Gelände der neuen Feuerwache an der Neue Ritterstraße.

Gestern Vormittag landete ein Polizeihubschrauber auf dem Gelände der neuen Feuerwache an der Neue Ritterstraße.

Foto: Lothar Strücken

Ein Schuss und seine Folgen haben am Freitag in Krefeld für Unruhe gesorgt. Kurz nach sechs war auf dem Bahnbetriebswerk an der Bahnstraße der Knall eines Luftgewehrs zu hören. Ein 32-jähriger Werksmitarbeiter wurde vom Projektil eines solchen Gewehrs am Bein verletzt. Das habe er jedoch erst später bemerkt, teilte die Polizei auf Anfrage unserer Redaktion mit. Wer wieso geschossen hatte, war lange Zeit unklar. Am Ende, nachdem man dem verletzten Mann das Projektil aus dem Bein herausoperiert hatte, stellte sich heraus: Er hat sich selbst angeschossen.

Weil das lange unklar war, ermittelte die Polizei zunächst mit Hochdruck. Während der Bahnmitarbeiter operiert wurde, forderte die Polizei Verstärkung aus der Luft an. Eine "Hummel", ein Polizeihubschrauber, flog über das Bahnhofsgebiet und machte Übersichtsbilder, die bei der Rekonstruktion des Geschehens helfen sollten. Alles sah nach einer veritablen Gangsterjagd aus.

Mann wurde operiert und dann vernommen

Den Hubschrauber, der anschließend auf dem Gelände der neuen Feuerwache an der Neue Ritterstraße landete, sahen denn auch zahlreiche Bürger und machten sich Gedanken. Polizeisprecherin Karin Kretzer gab Entwarnung: "Es besteht keine Gefahrensituation. Aber die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet." Kaum aus der Narkose aufgewacht, wurde der Werksmitarbeiter von Polizeibeamten verhört. Medizinisch war das vertretbar: Seine Verletzung ist schmerzhaft, aber nicht lebensgefährlich. "Mit einem solchen Gewehr kann man keinen töten, und das Diabolo verursacht auch keine großen Wunden. Aber trotzdem muss das Projektil natürlich raus", erklärte Polizeisprecherin Kretzer.

Diabolo wird das Projektil eines Luftgewehrs genannt. Luftgewehre werden in der Regel von Sportschützen genutzt oder zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Online-Anbieter listen über 250 verschiedene Typen von Luftgewehrgeschossen auf. Flachkopf-Diabolos beispielsweise sind Standardgeschosse für Luftdruckwaffen und werden vor allem bei Wettkämpfen genutzt. Bei der Jagd werden bevorzugt Hohlspitz-Diabolos verwendet. Die meisten Diabolos sind Blei-Geschosse. Da Blei giftig ist, muss ein solches Projektil schnell wieder aus dem Körper entfernt werden. Am Freitagabend um 19.03 Uhr kam dann die Auflösung des Rätsels: Die Polizei erzählte die ganze Geschichte der Reihe nach.

Mitarbeiter droht Strafverfahren

Demnach war es am frühen Morgen in der Nähe des Voltaplatzes schlicht zu einem Unfall gekommen. Dabei hatte sich der Mann mit einem Projektil aus seiner eigenen Waffe verletzt. Gegen 6.55 Uhr meldete sich der Getroffene bei der Polizei und teilte mit, dass er auf einem nicht öffentlichen Rangier- und Instandsetzungsgelände beschossen und verletzt worden sei.

Den Kriminalbeamten kam das Ganze schnell spanisch vor - so wie angegeben, konnte sich die Sache nicht zugetragen haben. Dazu kam, dass die Ermittler im Fahrzeug des Verletzten das Luftgewehr des Mannes fanden. Als sie ihn nach der Operation dazu vernahmen, zeigte er sich rasch geständig.

Er räumte ein, dass sich beim Entladen des Fahrzeuges versehentlich der Schuss gelöst und ihn in die Wade getroffen hatte. Aus Angst vor Problemen und dem Schock in der Situation habe er die Straftat frei erfunden. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen Vortäuschung einer Straftat.

Zwar darf die Waffe von Personen über 18 Jahren erworben werden. Allerdings ist das Führen und Schießen mit Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen, die mit einem F in einem Fünfeck gekennzeichnet sind, außerhalb des befriedeten Besitztumes eine Straftat nach dem Waffengesetz.

(RP)
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