Krefeld Baby zu spät geholfen: Mildere Strafe für Mutter

Krefeld · Weil sie trotz schwerer Verletzungen ihres Säuglings nicht umgehend den Notarzt gerufen hatte, hat das Landgericht eine Frau aus Krefeld zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil im Revisionsverfahren fiel damit milder aus als in erster Instanz.

Nach neuer Beweisaufnahme konnte das Gericht nicht mehr von einer Misshandlung von Schutzbefohlenen ausgehen. Die Nebenklage hatte darauf abgezielt, dass die Frau in dem Revisionsverfahren härter, nämlich wegen schwerer Misshandlung, verurteilt wird.

Im März 2014 hatte der Lebensgefährte den fünf Monate alten Säugling mit einem Schlagstock misshandelt, um Ruhe zu haben. Die Frau bemerkte die schweren Verletzungen erst am nächsten Morgen und zögerte den Arztbesuch dann noch lange hinaus. Aus Angst, wie sie sagte, dass man ihr das Kind wegnehmen würde. Als sie über fünf Stunden später gemeinsam mit ihrer Mutter und dem Baby in der Notaufnahme eintraf, sprach sie von einem Treppensturz.

Die Staatsanwältin, die noch in erster Instanz drei Jahre Haft beantragt hatte, hielt nach neuer Bewertung nun eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren für ausreichend. Man könne nicht erkennen, dass die Angeklagte die Gefahr des Todes durch ihr Abwarten willentlich erhöht hätte. Es sei auch keine Böswilligkeit in ihrem Verhalten zu erkennen. "Das kann man rational nicht erklären", sagte sie. Die Angeklagte sei ihrem Lebensgefährten hörig gewesen und habe befürchtet, dass man ihr das Kind wegnehme.

Der Nebenkläger war mit den Ausführungen der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Die Frau hätte nicht fürchten müssen, dass das Jugendamt ihr den Sohn wegnehme, sondern dass "der Tod den Sohn wegnimmt". Denn Lebensgefahr habe zumindest potenziell bestanden, wie der Sachverständige ausführte. Da habe der Lebensgefährte der Frau wohl näher gestanden als das eigene Kind. Es sei auch nicht das erste Mal gewesen, dass der Sohn misshandelt wurde. Er beantragte im Namen des Opfers eine Verurteilung wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Auch für die Verteidigerin der 25-Jährigen stand außer Frage, dass ihre Mandantin bestraft werden müsse. Die zuvor verhängte Bewährungsstrafe müsse jedoch reduziert werden. Die Frau werde ihr ganzes Leben an ihren Fehler denken.

(BL)
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