Krefeld Aus der Historie des Arbeitsgerichts

Krefeld · Das Arbeitsgericht Krefeld wird 70. Ein Blick in die Historie.

Ursprung in Frankreich

Die Anfänge der modernen staatlichen Arbeitsgerichtsbarkeit bilden die im frühen 19. Jahrhundert in Frankreich gebildeten "Conseil de prud´hommes" ("Rat der Gewerbesachverständigen"), die als Sondergerichte für die Streitigkeiten der Kaufleute und Fabrikanten mit ihren Werkmeistern und Gesellen zuständig waren. Richter waren keine Juristen. Der Rat setzte sich mehrheitlich aus Vertretern der Kaufleute und Fabrikanten und aus der Gruppe der Werkmeister zusammen.

Auch heute noch setzen sich die Kammern der Arbeitsgerichte aus einem Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Reihen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen - bei gleichem Stimmrecht.

Napoleon

Die Conseil de prud´hommes wurden während der französischen Herrschaft über die linksrheinischen Gebiete unter Napoleon ab 1808 auch auf deutschem Boden gegründet, zunächst in Aachen und mit kaiserlichem Dekret vom 19. Januar 1811 als zweitem deutschen Standort in Krefeld.

Heute

Heute besteht das von Direktor Olaf Klein geführte Arbeitsgericht Krefeld aus fünf Kammern mit fünf Berufsrichtern, 13 Mitarbeitern des nichtrichterlichen Dienstes (Beamte und Angestellte) und 124 ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Jährlich werden rund 2.400 arbeitsrechtliche Streitigkeiten aller Art behandelt.

Die Fälle

Bei rund zwei Drittel der Auseinandersetzungen geht es um Kündigungen oder Befristungen von Arbeitsverträgen. Die übrigen Fälle betreffen vor allem Lohnzahlungen, Streitigkeiten über Abmahnungen, Zeugnisse oder auch Schadensersatzansprüche.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort