Krefeld Arbeitsloser bedroht Bedienstete der Stadtverwaltung

Krefeld · Ein 46 Jahre alter Mann hat eine Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes und deren Kollegen in der Stadtverwaltung bedroht. Er muss 400 Euro zahlen. Der Krefelder war nach der Entziehung seiner Fahrerlaubnis ausfallend geworden. Weil die Stadtbedienstete schon vorab Entgleisungen des als aufbrausend bekannten Kunden befürchtete, hatte sie zwei Kollegen zu dem Gespräch gebeten.

Im Vorfeld hatte der Mann wiederholt in der Behörde vorgesprochen, weil er seinen Führerschein zurück haben wollte. Die Mitarbeiterin hatte ihm bereits mitgeteilt, dass das nicht möglich sei. Das wollte der Mann nicht akzeptieren. "Sie wollen doch nicht, dass Sie abgeknallt werden. Das gilt für Sie alle Drei!", soll er losgepoltert haben. Die Mitarbeiter meldeten den Vorfall. Der Krefelder war daraufhin per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden. Dagegen legte der Krefelder Widerspruch ein.

Vor dem Amtsgericht am Nordwall verlas die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Strafbefehl, nach dem der Mann im Straßenverkehrsamt an der Elbestraße mit der Begehung eines Kapitalverbrechens drohte. Der 46-Jährige konterte: "Wer sagt, dass ich das getan hab?" Er habe Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, weil er sich gegen den Vorwurf wehren wolle. Der Vorfall sei aufgebauscht worden, so sei es gar nicht gewesen, argumentierte er.

Einen Zeugen brachte er auch gleich mit. Der wurde allerdings nicht gehört. Der Krefelder hatte nämlich versehentlich nur gegen die Höhe der Geldstrafe Widerspruch eingelegt. Eine neue Beweisaufnahme sei gar nicht geplant, erklärte der Richter. Dem Zeugen, der dennoch das Wort ergreifen wollte, sagte er: "Das ist hier keine öffentliche Diskussionsrunde."

Der Richter legte dem Angeklagten nahe, seine Berufung zurückzunehmen. An dem bereits ergangenen Schuldspruch sei nichts mehr zu ändern, die Geldstrafe in Höhe von 400 Euro war aufgrund der Arbeitslosigkeit des Angeklagten ohnehin recht niedrig angesetzt. Durch die Rücknahme seines Widerspruchs ersparte er sich weitere Gerichtskosten. Der 46-jährige Mann akzeptierte das Urteil schließlich mit den Worten: "Wenn man mir die Pistole auf die Brust setzt, bleibt mir schließlich nichts anderes übrig."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort