Krefeld Anleinpflicht im Stadtgarten wie in der ganzen Stadt

Krefeld · Im rundumsanierten und neu eröffneten Stadtgarten herrscht Anleinpflicht für Hunde. Dies stellte der Leiter des Ordnungsamtes, Christian Horn, gestern klar. Zuvor hatte die Pressestelle der Stadt erklärt, die Anleinpflicht gelte dort nicht, und für Irritationen gesorgt. Wie Horn erläuterte, ist die Anleinpflicht im Landeshundegesetz und in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt festgelegt. Demnach gelte im gesamten Stadtgebiet sowie in allen Parks die Anleinpflicht. Ausnahmen gebe es lediglich auf Hundeweisen und auf Waldwegen - dort allerdings unter der Bedingung, dass die Hunde auf den Wegen und im Herrschaftsbereich des Halters bleiben.

Die Stadt halte das auch nach, betonte Horn. Verstöße gegen die Anleinpflicht würden mit mündlichen Verwarnungen, mit Verwarngeldern bis zu 55 Euro oder im Extremfall mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens geahndet.

(vo)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort