Krefeld Angeklagter freigesprochen: Messerattacke war Notwehr

Krefeld · Trotz einer lebensgefährlichen Messerattacke auf einem Parkplatz in Krefeld hat das Landgericht den Angeklagten gestern freigesprochen. Auch die Staatsanwaltschaft ging von Notwehr aus. Das spätere Opfer hatte dem 30-Jährigen aufgelauert und ihm eine Kopfnuss gegeben, bestätigten Zeugen.

Der Angeklagte sagte, es habe mit dem 41-Jährigen aus Hattingen Probleme gegeben, weil der ihm noch Geld für ausgeführte Arbeiten schuldete. Im Vorfeld soll es schon Drohungen gegen den 30-Jährigen gegeben haben. Als der Ältere ihn nach der Arbeit auf dem Parkplatz eines Betriebsgeländes abfing, sei er unvermittelt von ihm angegriffen worden. Das Messer habe er aus Notwehr eingesetzt, um sich zu verteidigen. Der 30-Jährige saß zeitweilig in Untersuchungshaft, der Haftbefehl wurde allerdings am zweiten Verhandlungstag außer Vollzug gesetzt. Das Gericht sprach dem Mann außerdem eine Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Haftzeit zu.

Das Landgericht war mit seinem Urteil den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft gefolgt. Der andere habe angegriffen, und es könne nicht bestraft werden, dass der Angegriffene sich - notfalls auch mit einem Messer - verteidigt hat. Der Vorwurf des versuchten Totschlags habe sich nicht bestätigt.

Der Anwalt des 41-Jährigen hatte indes von einer angemessenen Strafe gesprochen, zu der der Angeklagte zu verurteilen sei. Sein Mandant könne sich an nichts erinnern, was mit dem Angriff im September vergangenen Jahres in Zusammenhang stehe. Durch den Stich wurde eine Rippe durchtrennt und das Herz verletzt. Er werde voraussichtlich das ganze Jahr nicht arbeiten können, so sein Verteidiger.

Mit dem Freispruch hat er allerdings keine Grundlage, ein Schmerzensgeld zu fordern.

(BL)
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